(ots) -
In mehr als 28.000 Lebensmittelgeschäften können sich die Kunden
ab heute über die neuen Kennzeichnungsvorschriften der
Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) informieren. Zu diesem
Zweck haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) und der deutsche Lebensmittelhandel eine
Informationsinitiative gestartet.
In den Geschäften der teilnehmenden Handelsunternehmen liegen dazu
mehrseitige Informationsbroschüren aus, die über das
Kennzeichnungsrecht bei Lebensmitteln im Allgemeinen und im
Besonderen über die Vorschriften der LMIV aufklären.
Friedhelm Dornseifer, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen
Lebensmittelhandels (BVLH) erklärt dazu: "Kunden wollen gut
informiert werden. Eine zuverlässige und klare Kennzeichnung ist
daher auch uns Händlern wichtig. Aus diesem Grund unterstützt der
Lebensmittelhandel das Bundesernährungsministerium gern dabei, die
Verbraucher auch am Ort ihres Lebensmitteleinkaufs über die neuen
Regeln aufzuklären."
Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft, hebt hervor: "Nur wer gut informiert ist, kann eine
bewusste Entscheidung treffen. Ich freue mich, dass wir in
Kooperation mit dem Handel dort über die bestehenden
Kennzeichnungsregeln informieren können, wo die Verbraucher sie
direkt verwenden können: Beim Einkaufen."
Die BMEL-Informationsbroschüre "Kennzeichnung von Lebensmittel -
Die neuen Regelungen", wurde in einer Auflage von 1,5 Millionen
Exemplaren für die Auslage in den Lebensmittelgeschäften gedruckt.
Folgende Handelsunternehmen beteiligen sich an der Initiative: Aldi
Süd, Edeka, Globus, Kaiser's Tengelmann, Kaufland, Lidl, Netto
Marken-Discount, Norma, Penny, Real, Rewe und Tegut.
"Ich möchte mich bei den teilnehmenden Handelsunternehmen herzlich
bedanken. Durch die breite Unterstützung erreichen wir unsere Kunden
im gesamten Bundesgebiet, unabhängig davon, ob der Supermarkt, das
Discoutgeschäft oder das SB-Warenhaus ihr bevorzugter Einkaufsort
ist", betont BVLH-Präsident Dornseifer.
Die neuen Kennzeichnungsregeln der LMIV gelten für verpackte Waren
seit dem 13. Dezember 2014. Dazu zählen beispielsweise eine
verbindliche Mindestschriftgröße, die Hervorhebung der Hauptallergene
im Zutatenverzeichnis oder die Angabe des Einfrierdatums bei Fleisch,
Fleischzubereitungen und unverarbeiteten Fischereierzeugnissen.
Pressekontakt:
Christian Böttcher
Pressesprecher
Bundesverband des Deutschen
Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)
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