(ots) -
Immer mehr Menschen nutzen Wohn-Riester, um sich mit einer eigenen
Immobilie eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Mit 223.000
Verträgen gingen laut LBS West im vergangenen Jahr mehr als 76 % des
Bestandszuwaches aller Riester-Produkte auf das Konto der staatlichen
Wohneigentumsförderung. Die Eigenheimrente können Menschen bekommen,
die eine Immobilie bauen, kaufen oder entschulden wollen.
Seit 2014 sind zudem barrierearme Modernisierungen förderfähig.
"Der Vorteil: Durch staatliche Zulagen und oft auch Steuervorteile
können Wohn-Riester-Kunden ihre Kredite schneller tilgen und damit
Zinsen und viel Geld sparen", sagt LBS-Sprecher Thorsten Berg. Bis zu
50.000 Euro sind beispielsweise für eine dreiköpfige Familie möglich.
Für die LBS West war 2014 das bisher erfolgreichste
Wohn-Riester-Jahr. Das Neugeschäft mit der staatlichen
Wohneigentumsförderung legte im Vergleich zum Vorjahr um knapp 22
Prozent auf 2,2 Mrd. Euro zu. Damit macht Wohn-Riester mittlerweile
fast ein Fünftel des Neugeschäfts aus. Im April dieses Jahres
übertraf der Wohn-Riester-Bestand der LBS West die 8-Mrd.-Euro-Marke.
Zum Höhenflug im Wohn-Riester-Geschäft trugen auch die im
vergangenen Jahr erweiterten Einsatzmöglichkeiten bei, von denen
jetzt auch langjährige Immobilienbesitzer profitieren können. So
können Riester-geförderte Darlehen mittlerweile auch in laufende
Immobilienfinanzierungen aus den Jahren vor 2008 eingebunden werden.
Außerdem können Riester-Guthaben und -Darlehen für altersgerechte-
und barriererarme Umbauten verwendet werden.
Grundsätzlich schätzen jedoch immer noch viele Riester-Berechtigte
die Vorteile der Eigenheimrente nicht richtig ein. Anders als viele
meinen, ist die Riester-Förderung nicht an Einkommensgrenzen
gebunden. Der Staat unterstützt Familien auf dem Weg in die eigenen
vier Wände insbesondere mit den staatlichen Zulagen: Zusätzlich zur
Grundzulage von 154 Euro erhalten Wohn-Riester-Sparer mit Kindern 185
Euro, für ab 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.
Gutverdienende Singles profitieren hingehen vor allem über den
Sonderausgabenabzug. Denn die eigenen Einzahlungen können ebenso wie
die Förderung steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt
entscheidet dann automatisch, ob dies für den Riester-Sparer einen
zusätzlichen Steuervorteil bringt. Dieser kann leicht mehrere hundert
Euro betragen.
Eine besondere Unterstützung lässt der Staat jungen Menschen auf
dem Weg ins Wohneigentum zugute kommen. Unmittelbar
Zulageberechtigte, die nicht älter als 25 Jahre sind und erstmals
einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten zusätzlich zu den 154
Euro Grundzulage im ersten Jahr einen einmaligen Bonus in Höhe von
200 Euro.
Um die maximalen Zulagen zu bekommen, müssen vier Prozent des
rentenversicherungspflichten Brutto-Vorjahreseinkommens in den
Riester-Vertrag eingezahlt werden, maximal jedoch 2100 Euro abzüglich
der Zulagen. Die Mindesteinzahlung beträgt 60 Euro.
Pressekontakt:
Thorsten Berg
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