(ots) - Veränderungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales hat die Frage der
Alterssicherung von Solo-Selbstständigen aufgeworfen, deren Zahl mit
wachsender Verbreitung des "Crowdworkings" weiter zunehmen wird.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß:
"Wir müssen den Veränderungen in der Arbeitswelt, die insbesondere
von der Digitalisierung geprägt werden, mit einer umfassenden
Vorsorgeverpflichtung für das Alter Rechnung tragen, die auch in
neuen Arbeitsformen greift. Erforderlich ist generell für sogenannte
Solo-Selbstständige eine Absicherungsverpflichtung, die solange gilt,
bis Ansprüche auf eine grundsichernde Altersrente bestehen. Wie dann
die darüber hinausgehende Absicherung gestaltet wird, sollte der
Versicherte frei wählen können. Nur eine solche verpflichtende
Absicherung kann insolvenzgeschützt ausgestaltet werden, was für
Selbstständige von besonderer Bedeutung ist. Einer
Versicherungspflicht bedarf es nicht für solche Selbstständige, die
in berufsständischen Versorgungswerken integriert sind.
Mit einer verbindlichen Regelung würden auch Personen in neuen
Beschäftigungsformen in vergleichbarer Weise wie Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer verpflichtet, Vorsorge gegen Armut im Alter zu
treffen. Auch selbstständige Handwerker unterliegen bereits heute
einer Versicherungspflicht, die greift, bis eine ausreichende
Alterssicherung besteht. Altersarmut ist nicht nur ein persönliches
Schicksal, das wir diesem Personenkreis ersparen wollen. Sie hat auch
Auswirkungen auf künftige Generationen und insbesondere auf die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Diese werden zusätzlich zu den
Beiträgen für ihre eigene Alterssicherung für die Leistungen zur
Grundsicherung im Alter für Personen ohne ausreichende Vorsorge
aufkommen müssen."
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