(ots) -
Anlässlich der Prüfung Deutschlands zur Umsetzung der
UN-Anti-Rassismus-Konvention (CERD) am 5./6 Mai 2015 in Genf
Vor der Staatenberichtsprüfung Deutschlands durch den
UN-Fachausschuss gegen rassistische Diskriminierung (CERD-Ausschuss)
am 5./6. Mai 2015 in Genf erklärt Petra Follmar-Otto, Leiterin der
Abteilung Inland/Europa des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Das Institut erhofft sich vom CERD-Ausschuss klare Signale, damit
die Bekämpfung von Rassismus in Deutschland endlich zu einem
wichtigen Politikfeld wird. Die Prüfung bietet die große Chance, dem
Thema mehr Bedeutung zu geben. Die Bundesregierung sollte die
Empfehlungen des Ausschusses für die weitere Umsetzung der
UN-Anti-Rassismus-Konvention (ICERD) aufgreifen."
Das Institut hat dem UN-Ausschuss im Rahmen der
Staatenberichtsprüfung Deutschlands einen eigenen Bericht
(Parallelbericht) vorgelegt, in dem es kritische Aspekte in
Deutschland anspricht. Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Mitarbeiter
des Instituts mit dem Arbeitsschwerpunkt Rassismus, erläutert:
"Rassismus wird in Deutschland häufig sehr eng verstanden, indem
er zumeist mit gewalttätigem und organisiertem Rechtsextremismus
gleichgesetzt wird. Diese Einschätzung ist problematisch, da
Rassismus sich nicht nur in rechtsextremen Milieus, sondern in der
gesamten Gesellschaft findet. Das zeigen etwa die Debatten um die
rassistischen Thesen von Thilo Sarrazin vor einigen Jahren oder die
Pegida-Demonstrationen von heute sehr deutlich. Rassismus ist aber
auch ein erkennbares Problem in staatlichen Institutionen und
Behörden.
So trugen etwa Einstellungs- und Verhaltensmuster, die auf
rassistischen Stereotypen basierten, dazu bei, dass die Ermittlungen
bei der Aufklärung der Taten des NSU über Jahre erfolglos blieben.
Hier besteht ein erheblicher Reformbedarf, damit vorurteilfrei
ermittelt und rassistische Taten durch Polizei und Justiz besser
erkannt werden.
Ein anderes Beispiel ist die diskriminierende Praxis der
Bundespolizei, die etwa bei Personenkontrollen in Zügen selektiv
vorgeht und dabei Personen nach äußerlichen Merkmalen wie Hautfarbe
auswählt. Von der Bundesregierung wird die Existenz einer solchen
Praxis des "Racial Profiling" grundsätzlich bestritten.
Handlungsbedarf besteht ebenso bei der Situation von Flüchtlingen.
Sie werden in einigen Bundesländern oder Kommunen über Jahre vom
Zugang zum Wohnungsmarkt ausgeschlossen, was mit dem
menschenrechtlich verbrieften Diskriminierungsverbot nicht vereinbar
ist."
Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte an den
UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung (CERD) im
Rahmen der Prüfung des 19.-22. Staatenberichts der Bundesrepublik
Deutschland (PDF, 228 KB, nicht barrierefrei) http://ots.de/zekLe
Das Institut wird beim Prüftermin vor Ort in Genf sein und ein
Statement abgeben.
Livestream: Die Staatenprüfung wird am 5. Mai von 15 - 18 Uhr und
am 6 Mai von 10 - 13 Uhr live übertragen: www.treatybodywebcast.org
FAQ zur Staatenberichtsprüfung Deutschlands am 5./6. Mia 2015:
http://ots.de/OguMC
Mehr Informationen zur Sitzung am 5./ 6. Mai in Genf: Website
OHCHR: CERD - International Convention on the Elimination of All
Forms of Racial Discrimination: 86 Session (27 Apr 2015 - 15 May
2015) http://ots.de/SsJ91
Das Internationale Ãœbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von
rassistischer Diskriminierung (UN-Antirassismus-Konvention) wurde am
21.12.1965 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen
verabschiedet. Für Deutschland trat es am 15.06.1969 in Kraft.
Seitdem muss Deutschland regelmäßig Staatenberichte über Fortschritte
bei der Umsetzung der Konvention vorlegen. Die Diskussion mit der
deutschen Staatendelegation und die Kommentierung der Berichte
erfolgt durch den UN-Antirassismus-Ausschuss (CERD). Dieser gibt in
seinen "Abschließenden Bemerkungen" Empfehlungen zu einer besseren
Umsetzung in Deutschland. Mit "Parallelberichten" können Nationale
Menschenrechtsinstitutionen wie das Institut und
Nichtregierungsorganisationen dem Ausschuss Informationen für die
Prüfung der Umsetzung der Konvention in Deutschland zur Verfügung
stellen.
Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de