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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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UNIQA Insurance Group AG
ISIN AT0000821103
E I N L A D U N G
an die Aktionäre von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien zu
der am Dienstag, 26. Mai 2015, 10.00 Uhr,
im UNIQA Tower, A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, Erdgeschoss,
Platinum, stattfindenden
16. ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des
Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2014, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands, des Corporate
Governance Berichts des Vorstands sowie des Vorschlags des Vorstands
für die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96
AktG je für das Geschäftsjahr 2014. 2. Beschlussfassung über die
Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2014
ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2014. 4. Beschlussfassung über Taggelder und
Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats. 5. Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2016. 6. Beschlussfassung über die Erneuerung der
Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu
erwerben, wobeidieGesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien,
welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt -
eigene Aktien höchstens im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals,
und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 % Grenze, sowohl
über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des
quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben darf, die
Ermächtigung von einschließlich 28.11.2015 bis einschließlich
27.05.2018, also für 30 Monate, gilt und eigene Aktien gemäß dieser
Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 7,00 und höchstens
EUR 20,00 je Stückaktie erworben werden dürfen. Die Ermächtigung zum
Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der
Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG).
Die gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG erworbenen
eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von
fünf Jahren ab Erteilung der Ermächtigung auf andere Weise als über
die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich
(i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für
Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands
und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder
des Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines
Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des
Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für
Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der
Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen
oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im
In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption
(Greenshoe) oder (iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Vorstand
wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung mit
Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien einzuziehen, und
der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich
durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen. 7. Wahl von
neun Mitgliedern des Aufsichtsrats.
Unterlagen
Die folgenden Unterlagen liegen am Sitz der Gesellschaft in A-1029
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, auf:
(i) Jahresabschluss zum 31.12.2014 samt Lagebericht; (ii)
Konzernabschluss zum 31.12.2014 samt Konzernlagebericht; (iii)
Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2014; (iv)
Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des im Jahresabschluss der
Gesellschaft zum 31.12.2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns; (v) Bericht
des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2014; (vi)
Angaben gemäß § 270 Abs 1a UGB betreffend den vorgeschlagenen
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer; (vii) Erklärung der zur
Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats vorgeschlagenen Personen gemäß §
87 Abs 2 AktG, d.h. Erklärung über fachliche Qualifikation,
berufliche oder vergleichbare Funktionen sowie dass kein Grund zur
Besorgnis einer Befangenheit bestehe; (viii) Bericht des Vorstands
gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 AktG;
(ix) Beschlussvorschläge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu
den Tagesordnungs-punkten 2. bis 7.; (x) Weitergehende Informationen
über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG; (xi)
Einladung an die Aktionäre der Gesellschaft zur 16. ordentlichen
Hauptversammlung;
Diese Einladung zur 16. ordentlichen Hauptversammlung der
Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (x) (jeweils einschließlich)
genannten Unterlagen können ab spätestens einschließlich 05.05.2015
jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere
Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen
werden und sind ferner ab den jeweils genannten Terminen auf der
Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor
Relations/Hauptversammlung verfügbar. Weiters sind auf der
Internetseite der Gesellschaft Formulare für die Erteilung und für
den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AktG)
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Die Antragsteller müssen seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien gewesen sein. Ein
derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, somit bis spätestens am 05.05.2015, zugehen.
Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der
Anschrift A-1029 Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung
Investor Relations, zu richten.
Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
Aktionäre, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen ist schriftlich
an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere
Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per
Telefax unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E-Mail an
die E-Mail Adresse hauptversammlung(at)uniqa.at, wobei bei Ãœbermittlung
mit E-Mail das Verlangen dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf)
anzuschließen ist, zu richten. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es
der Gesellschaft spätestens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung,
d.h. spätestens am 13.05.2015, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre.
Aktionärsrechte, die an die Innehabung von Aktien während eines
bestimmten Zeitraums geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn
der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum
durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erbracht wird.
Weitergehende Informationen zu den Aktionärsrechten gemäß §§ 109, 110
und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung
zugänglich.
Teilnahmeberechtigung, Depotbestätigung, Nachweisstichtag und
Vertretung (§ 106 Z 6, Z 7 und Z 8 AktG)
Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der
Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte sind daher nur
jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag
der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren.
Nachweisstichtag ist 16.05.2015, 24.00 Uhr (Wiener Zeit).
Der Nachweis der Aktionärseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei
depotverwahrten Inhaber-aktien (ausschließlich solche sind von der
Gesellschaft ausgegeben) gegenüber der Gesellschaft durch eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG geführt, die der Gesellschaft
spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 20.05.2015, schriftlich unter der Anschrift A-1029
Wien, Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor
Relations, oder per Telefax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500
95 oder per E-Mail an die E-Mail Adresse
anmeldung.uniqa(at)hauptversammlung.at, wobei bei Ãœbermittlung mit
E-Mail die Depotbestätigung dem E-Mail in Schriftform (z.B. als pdf)
anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 an die SWIFT
Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss.
Die Depotbestätigung gemäß § 10a AktG ist vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD
auszustellen. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut des
Aktionärs auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu
enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT Code), -
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
(Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen, - Depotnummer bzw
andernfalls sonstige Bezeichnung, - Angaben über die Aktien: Anzahl
der Stückaktien des Aktionärs, - Zeitpunkt, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert. Aktionäre können
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des
Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten
Person in Textform erteilt werden. Jeder Aktionär kann sich der von
der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter
Investor Relations/ Hauptversammlung zur Verfügung gestellten
Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht
zwingend.
Als Service der Gesellschaft steht den Aktionären auf deren Wunsch
Herr Dr. Michael Knap, Vizepräsident des Interessenverbands für
Anleger (IVA), A-1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Für die Erteilung und den Widerruf
der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com) unter
Investor Relations/Hauptversammlung zur Verfügung gestellte spezielle
Formulare abrufbar. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden
von der Gesellschaft getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere
die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat
der Aktionär zu tragen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer
direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter
Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail michael.knap(at)iva.or.at.
Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des
IVA ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft wird dem Bevollmächtigten
Abschriften der Vollmachten zur Verfügung stellen. Allfällige
Weisungen zur Stimmrechtsausübung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap
zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine
Aufträge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
oder zur Einlegung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse entgegennimmt.
Die Vollmacht eines Aktionärs muss der Gesellschaft übermittelt und
von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis
spätestens 22.05.2015, 16.00 Uhr (letzter Werktag vor der
Hauptversammlung), schriftlich unter der Anschrift A-1029 Wien,
Untere Donaustraße 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations,
oder per Telefax unter der Faxnummer +43 (0)1 8900 500 95 oder per
E-Mail an die E-Mail Adresse anmeldung.uniqa(at)hauptversammlung.at,
wobei bei Ãœbermittlung mit E-Mail die Vollmacht dem E-Mail in
Textform (z.B. als pdf) anzuschließen ist, oder mit SWIFT Message
Type MT598 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN
AT0000821103 zugehen.
Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschließlich
persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
übergeben werden.
Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG)
Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn das depotführende
Kreditinstitut zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Die vorstehenden Bestimmungen über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Die Ausgabe der Stimmkarten für die Hauptversammlung findet am Tag
der Hauptversammlung ab 9.00 Uhr statt. Die Aktionäre und deren
Vertreter werden gebeten, einen amtlichen Lichtbildausweis zur
Feststellung der Identität mitzunehmen. Die Gesellschaft behält sich
vor, die Identität der zur Hauptversammlung erscheinenden Personen
(Aktionäre und deren Vertreter) festzustellen. Sollte die
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, können der Einlass und die
Teilnahme verweigert werden.
Angaben zur Ãœbertragung der Hauptversammlung
Hinweis gemäß § 106 Abs 2 lit b AktG: Die Hauptversammlung wird ab
Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu
Tagesordnungspunkt 1. im Internet übertragen.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000
nennwertlose Stückaktien zerlegt ist. Jede Stückaktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 819.650 eigene Aktien. Die Gesamtanzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt demgemäß zum
Zeitpunkt der Einberufung 308.180.350 Stück. Es bestehen nicht
mehrere Aktiengattungen.
Wien, im April 2015
Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG
Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller(at)uniqa.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: UNIQA Insurance Group AG
Untere Donaustraße 21
A-1029 Wien
Telefon: 01/211 75-0
Email: investor.relations(at)uniqa.at
WWW: http://www.uniqagroup.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch