(ots) - Angesichts der heutigen Enthüllungen über die
Zusammenarbeit des Bundesnachrichtendienstes mit dem US-Geheimdienst
NSA erneuert Reporter ohne Grenzen die Forderung nach einer
umfassenden Kontrolle über die deutschen Geheimdienste. Laut einem
Spiegel-Bericht versorgte die NSA den BND mit Spionageanweisungen,
die offensichtlich ohne jede effektive Aufsicht ausgeführt wurden
(http://t1p.de/tvki). Selbst als dies im Herbst 2013 bei einer
internen Prüfung aufgefallen sei, habe der BND weder das
Bundeskanzleramt als zuständige Aufsichtsbehörde noch den Bundestag
oder das Parlamentarische Kontrollgremium informiert.
"Wenn sich diese Berichte bestätigen, hat der BND jahrelang nach
Belieben der NSA Ziele in Deutschland ausspioniert und damit seinen
gesetzlichen Auftrag weit überschritten", kritisierte
ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske. "Wenn Grundrechte wie
Pressefreiheit und Informantenschutz nicht durch hemmungslose
Überwachung zur leeren Hülle werden sollen, muss der BND viel
wirksamer als bisher kontrolliert werden."
KONKRETE VORSCHLÄGE FÜR BESSERE GEHEIMDIENST-AUFSICHT
Reporter ohne Grenzen hatte bereits im März - ein Jahr nach der
Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses - zusammen mit dem
Privacy Project, der Humanistischen Union, dem Rechtsanwalt Niko
Härting, der Eberhard-Schultz-Stiftung für soziale Menschenrechte und
Partizipation sowie dem Whistleblower-Netzwerk bemängelt, dass in
Deutschland bislang praktisch keine politischen Konsequenzen aus den
Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden gezogen wurden
(http://t1p.de/ntyy).
Reporter ohne Grenzen begrüßt, dass auch durch die Arbeit des
Untersuchungsausschusses die Tätigkeit der deutschen Geheimdienste
verstärkt in den Blick der Öffentlichkeit gerückt ist. In einer
Stellungnahme an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen und an die
Ausschussmitglieder haben die genannten Organisationen konkrete
Vorschläge für eine bessere Aufsicht über die Geheimdienste
vorgelegt.
Kernforderungen sind:
-Es darf keine Überwachungsmaßnahmen ohne gesetzliche Grundlage
geben, weder im Inland noch im Ausland. Die Gesetze müssen
verhältnismäßig und angemessen ausgestaltet sein und die
Voraussetzungen, die Anordnung und das Verfahren sowie die
Rechtsschutzmöglichkeiten klar benennen. Die Ungleichbehandlung von
In- und Ausländern in den einzelnen Überwachungsvorschriften ist zu
beenden. Die Bundesregierung hat sicherzustellen, dass die deutschen
Dienste die gesetzlichen, grund- und menschenrechtlichen
Verpflichtungen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte oder
die von Deutschland mitinitiierte UN Resolution zum "Right to Privacy
in the Digital Age" auch bei Einsätzen im Ausland einhalten.
-Sämtliche Übermittlungen von Kommunikationsdaten an ausländische
Stellen sind der G10-Kommission anzuzeigen und in deren jährliche
Berichte aufzunehmen, unabhängig davon, ob es sich um Inhalts- oder
Metadaten handelt. Eine Ãœbermittlung personenbezogener Daten an
ausländische Stellen oder die Entgegennahme solcher Daten von
ausländischen Stellen ohne gesetzliche Regelung ist auszuschließen.
-Der Bundestag muss das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr)
finanziell und personell so ausstatten, dass es die Kontrolle der
Nachrichtendienste auch tatsächlich gewährleisten kann. Dem PKGr ist
gesetzlich ein direkter Zugriff auf alle Vorgänge in und Zeugen aus
den Diensten einzuräumen. Alle Mitarbeiter der Dienste müssen dem
Gremium stets für eine vollständige Auskunft über ihre Tätigkeit zur
Verfügung stehen.
-Die Unterzeichner schlagen die Einrichtung eines
Geheimdienst¬beauf¬tragten des Bundestages vor, der das PKGr in
seiner Arbeit unterstützt.
-Aufgrund der fehlenden öffentlichen Kontrolle ist es im Bereich
der Nachrichtendienste besonders wichtig, einen funktionierenden
Mechanismus für Whistleblower einzurichten. Insbesondere ist die
Möglichkeit einzuräumen, dass sich Mitarbeiter der Geheimdienste ohne
Einhaltung des Dienstweges jederzeit uneingeschränkt an die
parlamentarischen Kontrollgremien sowie die Datenschutzaufsicht
wenden dürfen.
-Das Informationsfreiheitsgesetz muss auch für die
Nachrichtendienste gelten, damit abgelehnte Auskunftsbegehren von
Gerichten überprüft werden können.
-Das Bundesdatenschutzgesetz muss auch im Bereich der
Nachrichtendienste für alle Datensammlungen uneingeschränkt
angewendet werden. Der Bundesdatenschutz¬beauftragten ist - wie das
Gesetz es vorsieht - uneingeschränkter Zugang zu gewähren.
Datensammlungen dürfen nicht ohne Genehmigung der
Bundesdatenschutzbeauftragten betrieben werden.
-Der Schutz des Post- und Telekommunikationsgeheimnisses ist ein
universelles Menschenrecht und gilt nicht nur für Deutsche. Das
Grundgesetz und internationale Konventionen wie die Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte oder die von Deutschland mitinitiierte
UN Resolution zum "Right to Privacy in the Digital Age" binden die
Bundesregierung auch jenseits der deutschen Grenzen. Jede Maßnahme
zur Einschränkung muss verhältnismäßig und notwendig sein. Das
Bundesverfassungs¬gericht und der Europäische Gerichtshof haben in
ihren Urteilen dazu klare rechtliche Vorgaben gemacht.
In einer ausführlichen Stellungnahme haben die Organisationen ihre
Forderungen zur Kontrolle der Geheimdienste dargelegt. Den Text
finden Sie unter http://t1p.de/b0c1.
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