(ots) - DGB appelliert an Koalition: Mindestlohngesetz
nicht verwässern und neue Reformen anschieben
Körzell drängt auf Verbandsklagerecht und verschärften Kampf gegen
Schwarzarbeit
Osnabrück. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) warnt vor der
Koalitionsrunde am Wochenende vor einer Verwässerung des
Mindestlohngesetzes und fordert zugleich weitere Reformen.
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagte in einem Gespräch mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag), beim Mindestlohn müsse es auch
bei der Dokumentationspflicht bis zu einer Grenze von 2958 Euro Lohn
im Monat bleiben.
Körzell begründete dies mit dem gültigen Arbeitszeitgesetz:
"Danach kann ein Arbeitnehmer im Ausnahmefall 29 Tage im Monat
arbeiten und das jeweils 12 Stunden. Multipliziert mit dem
Mindestlohnbetrag 8,50 Euro ergibt sich so die Summe von 2958 Euro.
Das ist der Grund, warum die Grenze bei der Dokumentationspflicht so
gezogen worden ist und weshalb es keine Veränderungen geben darf."
Der Gewerkschafter wies zugleich die Kritik zurück, das
Mindestlohngesetz habe ein "Bürokratiemonster" geschaffen. Selbst
viele Unternehmer bezeichneten diese Kritik als "lächerlich". Im
Ãœbrigen gebe es bei den Arbeitgebern keine einheitliche Linie: "Die
einen beschweren sich über Bürokratie, die anderen betreiben
besonderen Aufwand und bauen in Taxis elektronische Systeme ein, um
genau zu überprüfen, wann Kunden im Taxis sitzen und wann es steht
oder fährt." Wenn es um den eigenen Vorteil gehe, sei Dokumentation
plötzlich kein Problem für die Arbeitgeber.
Körzell betonte vor diesem Hintergrund: "Es darf keine Einschnitte
ins Mindestlohngesetz geben." Zugleich forderte er die große
Koalition zu weiteren Reformen auf. "Wir brauchen eine
Beweislastumkehr im Arbeitsgerichtsgesetz." Es sei nicht einzusehen,
dass Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht nachweisen müssten, wieviele
Stunden sie gearbeitet hätten, und nicht die Arbeitgeber.
Der Gewerkschafter drängte zudem auf ein Verbandsklagerecht. Es
müsse die Möglichkeit geben, dass Gewerkschaften stellvertretend für
Arbeitnehmer klagen können, "wenn diese sich aus berechtigter Angst
um ihren Job nicht trauen, selber gegen Arbeitgeber vorzugehen."
Der DGB verlangt laut Körzell außerdem, weitere Branchen in das
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzunehmen, etwa Bäckereien und den
Einzelhandel. Darüber hinaus müssten Schwerpunktstaatsanwaltschaften
eingerichtet werden, "damit Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
schnell verfolgt werden".
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