(ots) - Verbandsgeschäftsführer Jan Mücke fordert
Intervention der Bundesregierung gegen Einheitspackungen für
Tabakwaren in der Europäischen Union
Zum Welttag des Geistigen Eigentums am kommenden Sonntag, dem 26.
April 2015, fordert der Deutsche Zigarettenverband DZV die
Bundesregierung auf, geistiges Eigentum in der Europäischen Union und
weltweit besser zu schützen.
"Es genügt nicht, wenn die Bundesregierung in Sonntagsreden das
geistige Eigentum hochleben lässt, sich bei konkreten Verletzungen
der Rechte deutscher Markenrechtsinhaber im Ausland aber in
peinliches Schweigen hüllt", erklärte DZV-Geschäftsführer Jan Mücke
in Berlin.
Wie der Verband der Zigarettenhersteller in Berlin mitteilte,
werden durch die in Großbritannien und Irland erlassenen Gesetze zur
Einführung von Einheitspackungen für Tabakwaren, die ab dem nächsten
Jahr den Verkauf von Zigarettenschachteln in einem einheitlichen
Design ohne Darstellung der Wortbildmarke der jeweiligen
Zigarettenmarke vorschreiben, in eklatanter Weise die Marken- und
damit die Eigentumsrechte der Hersteller verletzt. Auch Frankreich
plant demnächst die Einführung der Einheitsschachtel und hat dies bei
der EU-Kommission notifiziert.
"Die Bundesregierung muss jetzt zügig handeln und bei den
betreffenden Regierungen sowie der EU-Kommission gegen die
Einheitsverpackung von Tabakwaren intervenieren", sagt Mücke.
Erforderlich sei in jedem Fall eine Stellungnahme der Bundesregierung
im laufenden Notifizierungsverfahren Frankreichs. Andernfalls können
vor dem Hintergrund eines faktischen Markenentzugs in Europa die
geistigen Eigentumsrechte deutscher Unternehmen anderswo in der Welt
kaum glaubhaft vertreten werden.
Durch die Einheitsverpackung, das sogenannte Plain Packaging,
droht den Zigarettenherstellern eine entschädigungslose Enteignung
ihrer Marken, in die sie über Jahrzehnte hinweg investiert haben.
Mücke dazu: "Was nützt eine Marke, wenn man sie weder auf dem Produkt
selbst, noch in der Werbung verwenden kann?" Durch Plain Packaging
werden deshalb die Grundrechte der Markenrechtsinhaber nach Artikel
17 der Grundrechtecharta der Europäischen Union verletzt.
Der Welttag des Geistigen Eigentums wurde durch die UNESCO
angeregt und im Jahr 2000 von der Weltorganisation für geistiges
Eigentum (WIPO) erstmals ausgerufen, um den Wert und die Wichtigkeit
von Kreativität und geistigem Eigentum transparent zu machen und zu
verdeutlichen, wie wichtig es ist, dieses zu schützen.
Verweise:
http://www.wipo.int/ip-outreach/en/ipday/
http://ots.de/jI8in
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