(ots) - Patientenschützer kritisieren Vergabeverfahren
bei Organspende
Brysch: Fragwürdiges Verteilungsprinzip - Hoffnung, dass Richter
auf Dezfizite hinweisen
Osnabrück.- Patientenschützer haben vor dem Ende des
Organspende-Prozesses in Göttingen die Hoffnung geäußert, dass die
Richter die Politik auf Defizite im gesetzlichen Vergabeverfahren
hinweisen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung"
(Samstag) sagte Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung
Patientenschutz, für Menschen, die auf ein Organ warten müssten, sei
das Verfahren schwer erträglich. "Göttingen steht für ein höchst
fragwürdiges Verteilungsprinzip von Lebenschancen in Deutschland",
kritisierte Brysch. Schließlich gehe es um die Frage, ob Patienten
starben, weil andere unberechtigt vor ihnen ein lebensnotwendiges
Organ erhalten hätten. Aufgrund der bestehenden Gesetze dürfe vom
Urteil nicht zu viel erwartet werden. Im Organspende-Prozess hält am
Montag die Staatsanwaltschaft das Plädoyer. In dem seit August 2013
laufenden Verfahren wirft die Anklage dem früheren Leiter der
Göttinger Transplantations-Chirurgie versuchten Totschlag und
Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Arzt soll in elf Fällen
Patienten durch manipulierte medizinische Daten vorzeitig zu
Spenderlebern verholfen und dadurch den Tod anderer schwer kranker
Patienten in Kauf genommen haben. Brysch kritisierte erneut das
Verfahren der Spendenvergabe. Es sei falsch, dass eine private
Organisation wie die Bundesärztekammer die Regeln festlegen dürfe.
Dem Bundestag warf er daher ein "Wegschieben von Verantwortung" vor.
"Viele Schwerstkranke hoffen, dass diese Praxis endlich ein Ende
hat", sagte Brysch. Die Gerichte müssten das Rechtsgut Leben vor
privaten Einflüssen schützen und den Gesetzgeber fordern. Die
Deutsche Stiftung Patientenschutz habe das Bundesverfassungsgericht
angerufen, um die Richtlinienkompetenz der Bundesärztekammer
überprüfen zu lassen.
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