(ots) - Kriminalbeamte: Nachweis von terroristischen
Absichten bei ausreisewilligen Dschihadisten schwierig
BDK-Vorsitzender Schulz warnt vor Problemen bei der Umsetzung der
neuen Anti-Terror-Maßnahmen - "Hundertprozentigen Schutz vor
Anschlägen gibt es nicht"
Osnabrück.- Das vom Bundestag beschlossene Maßnahmen-Paket, das
mutmaßliche Dschihadisten an der Reise in Kampfgebiete im Nahen und
Mittleren Osten hindern soll, stößt nach Einschätzung des Bunds
Deutscher Kriminalbeamten (BDK) in der Umsetzung an Grenzen. In einem
Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte
BDK-Vorsitzender André Schulz: "Durch die aktuelle Gesetzesänderung
ist bereits die versuchte Ausreise strafbar, wenn die Person das Ziel
hat, eine terroristische Tat zu begehen oder vorzubereiten. Diese
Absicht ist für Kriminalpolizei und Verfassungsschutz aber nur in den
seltensten Fällen bekannt oder erkennbar." Voraussetzung sei, dass
der oder die Betroffene zum Beispiel in Gesprächen oder in sozialen
Medien über seine Absichten berichtet habe. Schon jetzt sei die
Ausbildung in einem Terrorcamp strafbar, erklärte Schulz, jedoch habe
man auch hier immer eine konkrete Tat, eine Anschlagsabsicht,
nachweisen müssen. "Das aber gelingt in der Praxis kaum", kritisierte
Schulz. Ähnliche Schwierigkeiten drohten nun auch mit dem neuen
Gesetz, warnte der BDK-Chef. Klar aber sei, dass Deutschland in der
Verantwortung sei: "Wir dürfen den Terror nicht exportieren",
forderte Schulz. Insgesamt führe der Umgang mit einer terroristischen
Bedrohungslage "jeden demokratischen Staat an die Grenzen dessen, was
mit unserem Rechtssystem möglich ist", so Schulz weiter. "Einen
hundertprozentigen Schutz vor Anschlägen kann es nicht geben", sagte
er. Der Bundestag hatte am Donnerstagabend beschlossen, dass es
deutschen Behörden künftig möglich sein soll, die Personalausweise
von gewaltbereiten mutmaßlichen Dschihadisten einzuziehen und durch
ein Ersatzdokument zu ersetzen, um sie an der Ausreise in Richtung
der Kampfgebiete in Syrien oder im Irak zu hindern.
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