Was können Sie tun, rechtlich und finanziell? Die Verantwortung für Kinder und Eltern ist groß, bestimmen Sie und nicht der gesetzlich bestellte Betreuer, dazu erhalten Sie Tipps und Informationen am 04. und 05. Mai um 19:30 Uhr über eine kostenlose Onlinekonferenz. Jeder kann teilnehmen.
(firmenpresse) - Das Problem „Pflegefall“ trifft bei weitem nicht nur Eltern bzw. Rentner. So waren im Jahr 2013 laut statistischen Bundesamts 72.504 Kinder pflegebedürftig, fast so viele wie Pflegebedürftige zwischen dem 60. bis 65. Lebensjahr (95.262). Aber im Unterschied zu den Älteren (60-65 Jährigen), wo fast jeder vierte Pflegebedürftige stationär versorgt wird, sind es bei Kindern nur 375 gewesen – das sind 0,52%. Das bedeutet, dass meistens ein Elternteil sein Berufsleben aufgegeben hat, um sein pflegebedürftiges Kind zu Hause zu betreuen. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist und bleibt nur eine Teilkaskoversicherung. Die Folgen für eine spätere Rückkehr in das Arbeitsleben sind groß. Vom Zeitpunkt der Geburt bis hinein ins hohe Alter wird diese finanzielle Bedrohung sehr oft unterschätzt, z.B. was Zusatzkosten für Umbau, Umschulung aber auch laufende Kosten angeht. Ein monatliches Pflegetagegeld für Kinder von 2.000 Euro (PST III) erhält man aber bereits ab ca. 10 - 15 Euro im Monat. Die Zunahme der Pflegefälle in Deutschland ist seit Jahren ungebremst hoch (allein bei Kindern von 2011 bis 2013 um 9%) und wird in einigen Jahren bis Jahrzehnten den Sozialstaat vor nicht lösbaren Problemen bringen und die Kassen sprengen. Im Jahr 2013waren es bereits 2.5 Mill. Personen (1995: 1.0 Mill.), das entspricht der Einwohnerzahl von München und Köln zusammen. Nach Angaben des BMG steigt die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2030 auf 3,22 Millionen (also so viele wie in München, Köln, Frankfurt a.M. und Koblenz zusammen) und bis 2050 auf 4,23 Millionen. Das Finanzministerium warnt vor einer „demografischen, ökonomischen und fiskalischen Bombe“ im Sozialsystem (Handelsblatt 19.04.2015). Eine frühe Organisation der rechtlichen und finanziellen Situation im Pflegefall ist dringlichst zu empfehlen und ist unabdingbar. Wer sich nicht damit befasst, handelt verantwortungslos. Was bedeutet die rechtliche Organisation? Ebenfalls ein unangenehmes Thema, was aber zwingend in jeder Familie gelöst werden muss ist die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügungen und für Unternehmer die Unternehmervollmacht. Was ist wichtig dabei zu beachten? Muss es notariell beurkundet werden? Was passiert wenn keine Vollmacht besteht, kann man sich auf Vater Staat und das Betreuungsgericht verlassen? Ab wann muss man sein Vermögen einsetzen? Ab wann haften Angehörige? Wie kann man sein erspartes Vermögen schützen? Welche neuen Leistungen gibt es in der gesetzlichen Pflegeversicherung ab 2015? Um Fehler zu vermeiden und Antworten zu finden, kann man kostenfrei von zu Hause oder vom Büro aus an einer Online-Web-Konferenz in zwei Teilen am 04. und 05. Mai, jeweils um 19:30 Uhr teilnehmen (Dauer ca. 1 Stunde). Man benötigt nur ein PC mit Internetanschluss und ein Telefon. Die Anmeldung erfolgt unter folgenden Link: www.pflege-tarif.de/pflege-seminare.html. Im Anschluss erhält jeder Teilnehmer kostenfrei eine Ausgabe „Pflegevorsorge in der Ruhestandsplanung“ mit weiteren vielen wertvollen Tipps.
Bert Heidekamp
Analyst für biometrische Vorsorgeprodukte
Bert Heidekamp
Amalienpark 3A
13187 Berlin
Tel.: (030) 4741323
Mail: info(at)fairTest.de
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