(ots) -
Der ADAC begrüßt die morgen vom Europäischen Parlament
verabschiedete eCall-Typgenehmigungs-Verordnung. Die EU-Kommission
hat nunmehr das Mandat, ein Gesetz vorzubereiten, das eine
standardisierte, sichere und diskriminierungsfrei zugängliche
Schnittstelle für den Austausch von Fahrzeugdaten schafft.
Der Club engagiert sich seit Jahren für die Einführung eines
europaweiten eCall-Dienstes, da das automatische Notrufsystem einen
wichtigen Schritt für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer
darstellt. Der ADAC tritt auch dafür ein, dass bei eCall die
Entscheidungsfreiheit der Verbraucher und der freie Wettbewerb im
automobilen Aftersales-Markt geschützt werden.
Ab April 2018 müssen alle neuen typzugelassenen Pkw-Modelle
europaweit mit einem automatischen Notrufsystem, dem sogenannten 112
eCall, ausgerüstet sein. eCall (kurz für "emergency call") steht für
ein satellitengestütztes, vorzugsweise fest im Fahrzeug installiertes
Notrufsystem, das nach einem schweren Verkehrsunfall gewährleisten
soll, dass Verletzte schnell gefunden und geborgen werden können.
Dazu wird nach einem schweren Verkehrsunfall vom bordeigenen
eCall-System automatisch ein Notruf an die europaweite Notrufnummer
112 ausgelöst und zusammen mit dem Anruf die genaue Position des
betroffenen Fahrzeugs sowie weitere Angaben an die Rettungsleitstelle
übertragen. Ebenso wird eine manuelle Auslösung per SOS-Taste möglich
sein. Der eCall soll dazu beitragen, die Zahl der Verkehrstoten in
Europa zu reduzieren.
Diese offene Schnittstelle soll es den Autofahrern ermöglichen,
selbst zu entscheiden, welchen Dienstleister sie bei der Nutzung von
vernetzten Diensten bevorzugen. Ãœber diese Schnittstelle soll ein
unabhängiger Marktteilnehmer - gleichberechtigt wie der jeweilige
Fahrzeughersteller - seine Leistungen dem Verbraucher anbieten
können. Dadurch werden die Wahlfreiheit des Verbrauchers und der
Wettbewerb im automobilen Aftersales-Markt gesichert.
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