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Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz: Digitale Rückzugsräume schaffen / TÜV Rheinland zum 28. April: Neue Medien erfordern Umdenken / "Digitaler Arbeitsschutz" zertifiziert

ID: 1204581

(ots) - Helm, Handschuhe und Gehörschutz sind nach wie vor
die klassischen Pflichtelemente des Arbeitsschutzes - vor allem für
Mitarbeiter in der Produktion. In den vergangenen Jahrzehnten hat
sich das Arbeits- und Büroleben jedoch weiterentwickelt und stellt
nun zusätzliche Anforderungen an Unternehmen: So müssen sie
mittlerweile ihre Arbeitnehmer auch vor psychischen Belastungen,
Erschöpfung oder gar Burnout schützen. Ein wichtiger Faktor ist dabei
die Dauererreichbarkeit per Handy und E-Mail. Denn wer 24 Stunden
sieben Tage die Woche in ständiger Alarmbereitschaft arbeitet, nicht
mehr abschalten und kaum noch Informationen verarbeiten kann, ist
schnell gestresst und überfordert. Der Welttag für Sicherheit und
Gesundheit am Arbeitsplatz am 28. April erinnert daran, wie wichtig
Arbeitsschutz ist.

Zertifikat "Digitaler Arbeitsschutz"

Mit dem Verfahren "Digitaler Arbeitsschutz" haben TÃœV Rheinland
und das Slow Media Institut eine Basis geschaffen, um einen
arbeitnehmerfreundlichen, gesunden und doch effizienten Medienumgang
in Unternehmen durchzusetzen. Seit Mitte 2014 bietet TÃœV Rheinland
das Zusatzzertifikat an, das Bestandteil des Prüfzeichens
"Ausgezeichneter Arbeitgeber" ist. "Um sich zertifizieren zu lassen,
müssen die Firmen verschiedene Aspekte wie etwa das mediale Klima,
ein kooperatives Leistungsumfeld und digitale Rückzugsräume
definieren und umsetzen", sagt Reinhard Bier, Experte für digitalen
Arbeitsschutz bei TÜV Rheinland. Vor Ort überprüfen dann Auditoren,
inwiefern das gesamte Unternehmen das Konzept lebt.

Klare Definitionen

Nicht nur übervolle elektronische Postfächer oder Anrufbeantworter
bedürfen eindeutiger Regelungen. "Gerade im Bereich Social Media ist
es sehr wichtig, Verantwortlichkeiten und Anforderungen festzulegen",
erklärt Reinhard Bier. Denn diese Kanäle schlafen auch am Wochenende




nicht, Mitarbeiter könnten sich also dafür verantwortlich fühlen, in
ihrer Freizeit den Facebook-Auftritt oder den Twitter-Kanal ihres
Unternehmens zu beobachten. Hier müsse klar abgestimmt werden, wer in
solchen Fällen zuständig ist und wie betroffene Arbeitnehmer mit dem
Mehraufwand umzugehen haben.

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Datum: 27.04.2015 - 11:00 Uhr
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