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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien
EINLADUNG
zu der am Freitag, dem 29. Mai 2015, um 11:00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna, Bruno-Kreisky-Platz 1, Saal D, 1220 Wien
stattfindenden 24. ordentlichen Hauptversammlung
T A G E S O R D N U N G 1. Vorlage des Konzernabschlusses 2014 samt
dem Konzernlagebericht, Vorlage des festgestellten
Jahresabschlusses 2014 samt dem Lagebericht, dem Bericht des
Aufsichtsrates und dem Corporate Governance Bericht. 2.
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2014
ausgewiesenen Bilanzgewinnes. 3. Beschlussfassung über die Entlastung
der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2014. 4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014. 5. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2016.
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 AktG
aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 08. Mai 2015 zu den
üblichen Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener
Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring 30, 1010 Wien,
auf: o Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2014, o
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2014, o
Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014, o Corporate
Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2014, o Vorschlag für die
Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2014, o Beschlussvorschläge zu
den Tagesordnungspunkten 2-5.
Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht
gemäß § 114 AktG sind spätestens ab 08. Mai 2015 auch im Internet
unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der
Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG
SOWIE § 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitalserreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnungdieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen spätestens am 08. Mai 2015 der Gesellschaft in Schriftform
an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung
VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010
Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in
der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind,
und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen
sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitalserreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 19. Mai 2015 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH)
Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben
Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen (siehe unten).
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt
der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AktG Depotverwahrte Inhaberaktien Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am 19. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigunggemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 26. Mai 2015, 24:00 Uhr
(MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen
muss: - per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien - per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60 - per
E-Mail: anmeldung.vig(at)hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -
TIF, PDF etc.) - per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598;
unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: o Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), o
Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen, o Angaben über die Aktien: Anzahl der
Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs, o Depotnummer bzw. eine
sonstige Bezeichnung. o Die Depotbestätigung muss sich auf den
Nachweisstichtag 19. Mai 2015, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft
auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien
(Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen
ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung
hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.
Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache
übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung
weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:
- per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
Schottenring 30, 1010 Wien - per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60 - per
E-Mail: anmeldung.vig(at)hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -
TIF, PDF, etc.) - per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598;
unbedingt ISIN AT0000908504 im Text angeben - persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 28. Mai 2015, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
STIMMRECHTSVERTRETUNG Als besonderer Service steht den Aktionären ein
Vertreter des Interessenverbands für Anleger (Austrian Shareholder
Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in
der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
unter der Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer
+43 (0)1 8763343-39 oder per E-Mail michael.knap(at)iva.or.at.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1
BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist
eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre
Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.
ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen
Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen
gültigen amtlichen Lichtbildausweismit. Wenn Sie als Vertreter einer
juristischen Person erscheinen, nehmen Sie bitte einen aktuellen
Firmenbuchauszug mit, der Ihre Vertretungsbefugnis belegt. Wenn Sie
als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht
schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr
(MESZ).
ÃœBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET Die Rede des
Vorstandsvorsitzenden wird im Internet öffentlich übertragen. Der
Link zur Ãœbertragung wird rechtzeitig vor der Hauptversammlung unter
www.vig.com/hauptversammlung zur Verfügung gestellt.
Wien, im April 2015 Der
Vorstand
Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30
Nina Higatzberger
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 390-21920
Fax: +43 (0)50 390 99-21920
E-Mail: nina.higatzberger(at)vig.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Vienna Insurance Group
Schottenring 30
A-1010 Wien
Telefon: +43(0)50 390-21919
FAX: +43(0)50 390 99-23303
Email: investor.relations(at)vig.com
WWW: www.vig.com
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000908504
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange
Sprache: Deutsch