PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Josef Manner& Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Josef Manner& Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 1205695

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Wien, FN 40643 w
ISIN AT0000728209

Einberufung der 100. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft am Donnerstag, dem 28. Mai 2015, um 9 Uhr, im
Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2. Tagesordnung 1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate- Governance-Bericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Auf- sichtsrat erstatteten Berichts
für das Geschäftsjahr 2014 2. Beschlussfassung über die Verwendung
des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Ge- schäftsjahr 2014 4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2014 5. Wahl des Abschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2015 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung
über die Ermächtigung des Vorstands a) zum Erwerb eigener Aktien gem
§ 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl über die
Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des
Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungs-rechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann
(umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), b) gem § 65 Abs 1b AktG für die
Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den




Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen, c) das
Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens am 7. Mai 2015 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.manner.at bzw. http://josef.manner.com/
de/investor-relations zugänglich: - Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2014; -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-7, - Erklärung der
Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs
2 AktG samt Lebenslauf, - Bericht des Vorstands über die Ermächtigung
des Vorstandes eigene Aktien außerbörslich zu erwerben sowie
erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über die Börse oder
durch öffentliches Angebot zu veräußern (TOP 7), - Formular für die
Erteilung einer Vollmacht, - Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, - vollständiger Text dieser Einberufung.

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich ver-langen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 7. Mai
2015 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien,
Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungs-punkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Ak-tien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Beschlussvorschläge
von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen
1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt
Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 18. Mai 2015
der Gesellschaft entweder per Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an
1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard
Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim(at)manner.com, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds
tritt an die Stelle der Be-gründung die Erklärung der vorgeschlagenen
Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tages-ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer
längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie
zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1171 Wien, Wilhel-minenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard
Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim(at)manner.com übermittelt werden.
Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von
einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung
zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsan-trag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Ãœber-mittlung eines Beschlussvorschlags
gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt
6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen
mindes-tens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden.
Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 18. Mai 2015 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Je-dem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über
diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG
sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.manner.at
zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimm-rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 18. Mai 2015 (Nachweis-stichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. Mai 2015
ausschließlich unter einer der nachgenann-ten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen. Per Post oder Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Boten z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim Wilhelminenstraße 6 1171
Wien Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard
Neckhaim Per SWIFT BKAUATWW3AGM (Message Type MT599, unbedingt ISIN
AT0000728209 im Text angeben)

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), - Angaben über
den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, - Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000728209, - Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, -
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 18. Mai 2015 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegen-genommen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Per-son) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen
zugehen: Per Post oder Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Boten
z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim Wilhelminenstraße 6 1171 Wien Per
Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim Per
E-Mail: b.neckhaim(at)manner.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlan-gen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at abruf-bar. Sofern
die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 27. Mai
2015 bis 14.00 Uhr bei der Ge-sellschaft einzulangen. Die
vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR
13.740.300,-- eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 1.890.000 Stück.

Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung
zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der
Stimmkarten ab 08:30 Uhr. Wien, im April 2015

Der Vorstand der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
Dr. Hans Peter Andres
Mag. Albin Hahn
Thomas Gratzer
Dr. Alfred Schrott

Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Steinhart
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.steinhart(at)manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim(at)manner.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
A-1171 Wien
Telefon: +43 148822 3291
FAX: +43 1 486 21 55
Email: a.kunzmann(at)manner.com
WWW: www.manner.com
Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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Datum: 29.04.2015 - 08:01 Uhr
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