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Gutachten bei Behandlungsfehler

ID: 1205742

Anlaufstelle für Anwälte geschädigter Patienten hilft mit medizinischer Expertise bei Gutachtenerstellung

(firmenpresse) - Würzburg/München/Stuttgart/Köln/Hamburg im April 2015. „Die Götter in Weiß“ – diese Bezeichnung spiegelte lange Zeit die Position eines Arztes in Bezug auf sein medizinisches Wissen und Können wider. Doch handelt es sich hier in der Tat um ganz normale Menschen, die in ihrer täglichen Arbeit die Gesundheit ihrer Patienten wiederherstellen. Mit den Jahren ist es immer wichtiger geworden, einen Patienten nicht nur zu behandeln, sondern ihm auch genaue Kenntnisse darüber zu vermitteln, warum man als Arzt eine bestimmte Methode wählt oder vielleicht eher davon abrät. Dr. med. Jens Kauczok, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie und Leiter der Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie in Würzburg, bemerkt: „Hierzu gehört auch eine intensive Aufklärung zu möglichen Komplikationen, denn eine Behandlung, ein Eingriff oder gar eine Operation ist immer auch mit bestimmten Risiken verbunden, zu denen die verschiedensten Faktoren gehören. Dies können Abwehrreaktionen, aber auch Fehlverhalten des Patienten oder sogar ein Fehler des Arztes sein.“ Die Relevanz der Patientenaufklärung spiegelt sich auch in der Behandlungsfehler-Statistik der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) aus dem Jahr 2014 wider. Zwar ist die Anzahl der angeforderten Gutachten gestiegen, doch glücklicherweise zeigt sich bei den bestätigten Fällen ein leichter Rückgang. „Auch wenn jeder Arzt mit größter Sorgfalt für seine Patienten da ist, Fehler oder Irrtümer sind menschlich. Aus diesem Grund bieten wir jetzt mit Behandlungsfehler.com einen neuen speziellen Service, der Patienten, bei denen ein möglicher Behandlungsfehler vorliegt, mit Fachkompetenz unterstützt“, erklärt Kauczok.

Den richtigen Gutachter finden
Auf der Internetseite www.behandlungsfehler.com bieten Mediziner Dr. Kauczok und sein unabhängiges Gutachteninstitut geschädigten Patienten und auch Anwälten, Versicherungen und Richtern eine Einschätzung zur medizinischen Lage und vermitteln, sofern der Verdacht eines ärztlichen Fehlers besteht, einen besonders geeigneten und unabhängigen Gutachter. „Opfer, die unter den Folgen eines Behandlungsfehlers leiden, sind oft ratlos und haben Scheu, sich an einen Arzt zu wenden, auch weil sie fürchten, dass vielleicht ein Selbstverschulden vorliegt“, bemerkt Kauczok. Dabei arbeitet das Team von Behandlungsfehler.com schnell und gibt zeitnah nach Anfrage bereits eine Einschätzung zum Schadensfall. Dies gilt sowohl für Fälle aus dem Bereich der Ästhetischen und Plastischen Chirurgie, aber auch für Fragen und Anliegen aus anderen Fachbereichen, wie beispielsweise der Zahnmedizin, Unfallchirurgie, Orthopädie oder Neurologie. Im Fall eines Behandlungsfehlers erhalten Patient und juristischer Beistand sowohl bei der Wahl des Gutachters als auch bei der Erstellung der Unterlagen Unterstützung, auf Wunsch während der gesamten Klage und insbesondere bei der Beweisaufnahme des vom Gericht bestellten Sachverständigen.





Behandlungsfehler präventiv verhindern
Neben der Hilfe für den Einzelnen ist die Nachverfolgung von Behandlungsfehlern in der Medizin ebenfalls für die Gesellschaft wichtig. Denn nur durch Ermittlung der Fehlerquelle besteht die Aussicht, mögliche Probleme in Zukunft zu verhindern und Risiken zu reduzieren. So können gleiche oder ähnliche Fehler bei zukünftigen Operationen oder Behandlungen vermieden werden. „Nur im Fall der Erstellung eines Gutachtens liegt den Parteien ein sicheres, klares Ergebnis vor, das dann auch für die Branche als vergleichbarer Fall zurate gezogen werden kann“, gibt Dr. Kauczok zu bedenken.

Weitere Informationen unter www.behandlungsfehler.com




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Datum: 29.04.2015 - 11:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Anzahl Zeichen: 3830

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. med. Jens Kauczok
Stadt:

97070 Würzburg


Telefon: 0391 - 304 3292

Kategorie:

Behandlung & Beratung


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.04.2015

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