(ots) - 47 Prozent der Immobilienverkäufer beauftragen
Makler, ohne über einen Energieausweis zu verfügen, das zeigt der
Marktmonitor Immobilien 2015 von immowelt.de, einem der führenden
Immobilienportale / Übergangsfrist für Energiekennwerte in
Immobilieninseraten endet zum 30. April 2015 - danach wird Bußgeld
fällig / Jeder 3. Makler berichtet über Mehrarbeit durch die EnEV
2014, vor allem wegen fehlender Energieausweise
Der Energieausweis für Wohnimmobilien ist seit knapp anderthalb
Jahren gesetzlich verpflichtend. Dennoch besitzt nur jeder 2.
Immobilienverkäufer (47 Prozent), der sich an einen Makler wendet,
einen gültigen Energieausweis. Das zeigt der soeben veröffentlichte
erste Teil des Marktmonitor Immobilien 2015 von immowelt.de, einem
der führenden Immobilienportale, und Prof. Dr. Stephan Kippes von der
Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Von den
Vermietern haben immerhin 57 Prozent ihren Energieausweis zu Beginn
der Vermarktung schon in der Tasche.
Unvollständige Inserate: ab 1. Mai droht Bußgeld
Grund für die niedrigen Quoten dürfte sein, dass die Verpflichtung
zum Energieausweis erst im Vermarktungsfalle greift und ein großer
Teil der Immobilien seit Einführung der Pflicht nun erstmals auf den
Markt kommt. Dennoch: Weder Eigentümer noch Makler sollten das Thema
Energieausweis auf die leichte Schulter nehmen. Ab dem 1. Mai 2015
betrachtet es die EnEV 2014 bereits schon als Ordnungswidrigkeit,
eine Immobilienanzeige ohne die geforderten Energiekennwerte zu
schalten. Sowohl Privatinserenten als auch Makler können mit einem
Bußgeld in Höhe von bis zu 15.000 Euro belegt werden. Bereits jetzt
können Makler wegen eines fehlenden Energieausweises abgemahnt
werden.
Fehlende Ausweise: Mehrarbeit für Makler
Für die Immobilienprofis hat sich die Einführung der EnEV 2014
insgesamt durch Mehrarbeit bemerkbar gemacht, da viele Eigentümer die
Formalitäten zur Beschaffung des Ausweises gerne dem Makler
überlassen. Jeder dritte Makler (34 Prozent) klagt über derart
verursachte Mehrarbeit. Der Ausweis muss dem Kauf- oder
Mietinteressenten spätestens bei der Wohnungsbesichtigung vorgelegt
werden. Daran halten sich auch die allermeisten Makler: 45 Prozent
bringen ihn zur Wohnungsbesichtigung mit, 41 Prozent verschicken ihn
sogar schon mit dem Exposé. Jeder zehnte Makler gesteht aber, dass er
ihn erst zur Vertragsunterzeichnung (7 Prozent) oder sogar gar nicht
(6 Prozent) vorzeigt und sich somit regelwidrig verhält.
Teil 1 der Studie Marktmonitor Immobilien 2015 zum Thema Energie
und Umwelt kann ab sofort kostenfrei hier heruntergeladen werden:
www.marktmonitor-immobilien.de. Teil 2 zum Thema Bewertungssystem in
der Immobilienbranche erscheint im Juli 2015.
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unserem Pressebereich unter presse.immowelt.de.
Ãœber den Marktmonitor Immobilien 2015:
Der Marktmonitor Immobilen 2015 ist eine repräsentative Studie von
immowelt.de und Prof. Dr. Stephan Kippes, Inhaber der Professur für
Immobilienmarketing und Maklerwesen an der Hochschule für Wirtschaft
und Umwelt Nürtingen-Geislingen. Die Daten für die Studie wurden
innerhalb des Immobilien-Professional-Panels (IPP) der Immowelt AG
erhoben, an dem ausschließlich Fachleute aus der Immobilienwirtschaft
teilnehmen. Befragt wurden 604 zufällig ausgewählte Makler, Bauträger
und andere Immobilienspezialisten in ganz Deutschland.
Ãœber immowelt.de:
Das Immobilienportal www.immowelt.de ist mit monatlich 5,3
Millionen eindeutigen Besuchern (comScore Media Metrix; Stand: Januar
2015) und bis zu 1,2 Millionen Immobilienangeboten pro Monat einer
der führenden Online-Marktplätze für Wohnungen, Häuser und
Gewerbeimmobilien. Betrieben wird das Portal von der Nürnberger
Immowelt AG, zu deren Portfolio auch die Special-Interest-Portale
bauen.de, ferienwohnung.com, wohngemeinschaft.de und dreamflat.de
gehören. Zweites Hauptgeschäftsfeld des Unternehmens ist die
Entwicklung von Softwarelösungen für die Immobilienbranche.
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