(ots) - Nachdem die Bundesregierung die Zusammenarbeit von
Polizei und Zoll in der gemeinsamen Grenzregion mit Tschechien im
Rahmen des am 28. April 2015 unterzeichneten deutsch-tschechischen
Polizeivertrags auf eine neue Grundlage gestellt hat, hat
BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes deutlich gemacht, dass der Zoll
mehr politische Unterstützung benötigt, um mit angemessener
Personalausstattung skrupellose Drogenkartelle zu zerschlagen. Die
zunehmende Kriminalität bei der illegalen Verbreitung synthetischer
Drogen wie Crystal Meth macht vor Grenzen nicht Halt.
Der BDZ wirkte bereits bei seinem "Runden Tisch" zur Bekämpfung
der grenzüberschreitenden Drogenkriminalität in Hof im Juni 2014 auf
eine schnellstmögliche Ratifizierung des Abkommens hin. Deutschland
wird derzeit von Crystal überschwemmt. Das Abkommen schafft bessere
Möglichkeiten zur Kriminalitätsbekämpfung. "Es muss jedoch
ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden", so Dewes. Eine
Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Zoll- und
Polizeibehörden ist angesichts der immer stärker vernetzten
internationalen Drogenkriminalität unerlässlich.
Statt kleiner Mengen stellt der Zoll häufiger größere Mengen der
synthetischen Droge sicher. Der sogenannte "Ameisenverkehr" wird von
bandenmäßigen Drogenschmuggel überholt. Crystal Meth wird vor allem
in Tschechien hergestellt und über die Grenze nach Deutschland
geschmuggelt. Die Modedroge ist dabei nicht nur ein Problem der
bayerisch-tschechischen Grenzregion, sondern befindet sich längst auf
dem Vormarsch in der gesamten Bundesrepublik.
"Wir erkennen die Bemühungen der Politik um effektivere Strukturen
der Zusammenarbeit ohne Zweifel an. Derartige Abkommen müssen jedoch
mit Leben gefüllt werden. Die Zollkontrolleure benötigen daher
dringend Investitionen zur personellen Verstärkung, die nicht aus den
eigenen Reihen des Zolls zu Lasten anderer Aufgaben erwirtschaftet
werden können. Wer die Zerschlagung krimineller Drogenkartelle
politisch ernsthaft voranbringen will, muss eine verbesserte Sach-
und Personalausstattung der Kontrolleinheiten und
Zollfahndungsdienststellen verantworten", betont Dewes.
Der bisherige deutsch-tschechische Polizeivertrag aus dem Jahr
2000 stammt noch aus der Zeit vor dem EU-Beitritt der Tschechischen
Republik. Er blieb in Teilen hinter dem zwischenzeitlich auch für
Tschechien geltenden europäischen Rechtsrahmen sowie anderen
bilateralen Polizeiverträgen, die die Bundesrepublik Deutschland mit
ihren Nachbarstaaten abgeschlossen hat, zurück. Der neue Vertrag hat
das Ziel, die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit
fortzuentwickeln und den Zoll stärker als bisher mit einzubeziehen.
In Zukunft sind gemeinsame Streifen mit Ausübung hoheitlicher
Befugnisse im Nachbarstaat unter Leitung und in der Regel in
Anwesenheit eines Beamten des Gebietsstaats nach dessen Recht
möglich. Im Bereich der justiziellen Rechtshilfe werden durch diesen
Vertrag insbesondere die Vorschriften zur grenz-überschreitenden
Observation überarbeitet und ergänzt. Polizei und Zoll sind
voll-ständig und gleichberechtigt in das Abkommen einbezogen.
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