(ots) -
- Oberster Gerichtshof setzt klare Zeichen für eine Verbesserung der
Luftqualität
- Regierung muss neuen Luftreinhalteplan vorlegen
- DUH fordert schnelle Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen
Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreiches hat heute in
einer Klage gegen das Land über die anhaltende Überschreitung von
Luftschadstoffgrenzwerten entschieden. Der Inselstaat hat die
Grenzwerte für Stickstoffdioxid in der Luft in 16 Gebieten
überschritten. Deshalb hat die Umweltorganisation ClientEarth im Jahr
2011 Klage eingereicht. Mit dem heutigen Urteil hat der Oberste
Gerichtshof einstimmig beschlossen, dass die Regierung des
Vereinigten Königreiches bis zum 31. Dezember 2015 bei der
Europäischen Kommission neue Luftqualitätspläne vorlegen muss, die
"absehbar effektive, verhältnismäßige und wissenschaftlich umsetzbare
Maßnahmen" enthalten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die heutige Entscheidung:
"Das Urteil setzt ein klares Signal zum Vollzug der seit 2008
gültigen EU-Luftreinhalterichtlinie und der Umsetzung der
Entscheidung des EuGHs im Hinblick auf die Aufgaben der nationalen
Gerichte. Mitgliedstaaten sind verpflichtet Luftschadstoffgrenzwerte
ausnahmslos einzuhalten und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen,
um die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen", sagt
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Schon im Mai 2013 entschied das oberste Gericht des Vereinigten
Königreiches, dass die Regierung bei der Luftreinhaltung ihre Pflicht
vernachlässigt und reichte offene rechtliche Fragen an den
Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Dieser hat im November 2014
geurteilt, dass die nationalen Gerichte jede erforderliche Maßnahme
erlassen müssen, um die Luftgrenzwerte so schnell wie möglich
einzuhalten.
Die DUH setzt sich in Deutschland seit mehr als zehn Jahren auf
juristischen Wegen dafür ein, dass Luftreinhaltemaßnahmen in Städten
effektiv umgesetzt werden und hat in allen Fällen das Recht auf
saubere Luft erfolgreich erstritten. Die Schadstoffbelastung der Luft
gilt als das größte Gesundheitsrisiko in Europa und führt allein in
Deutschland zu rund 47.000 vorzeitigen Todesfällen im Jahr - durch
akute Herz- und Atemwegserkrankungen oder Krebs. Die
Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt die Gesamtkosten durch
Krankheiten und vorzeitige Todesfälle infolge von Luftverschmutzung
allein in Deutschland auf jährlich 132.552 Millionen Euro. Das
entspricht 4,5 Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) im Jahr 2013.
Hintergrundinfos zum Recht auf saubere Luft finden Sie auf der
Internetseite: http://legal.cleanair-europe.org/de/ihr-recht/
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger(at)geulen.com
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
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