(ots) - Die Bundesregierung hat vor kurzem ihre
Stellungnahme zum 20. Hauptgutachten der Monopolkommission
veröffentlicht. Die Monopolkommission hatte sich im 20.
Hauptgutachten mit dem Thema Rekommunalisierung beschäftigt und eine
übermäßige öffentliche Wirtschaftstätigkeit kommunaler Unternehmen in
den Sektoren Energie- und Wasserversorgung sowie Abwasser- und
Abfallentsorgung bemängelt. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim
Reck: "Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten
Selbstverwaltung ist es den Kommunen freigestellt, ob sie ihre
Aufgaben oder Projekte selbst wahrnehmen oder dafür Dritte
beauftragen. Und das erkennt die Bundesregierung in ihrer
Stellungnahme in weiten Teilen an. Trotzdem bleiben Kritikpunkte."
Zu den bereits wiederholt vorgetragenen Forderungen der
Monopolkommission nach einer Regulierung der Wasserwirtschaft hat
sich die Bundesregierung nach ihrer klaren Ablehnung in den
vergangenen Jahren nicht erneut geäußert. Der VKU begrüßt, dass die
Vorschläge damit im politischen Raum auch weiterhin kein Gehör
finden. Die Bundesregierung hält aber den Vorschlag der
Monopolkommission für geeignet, die Gebührentransparenz durch eine
Verpflichtung zur regelmäßigen Veröffentlichung der Gebührenerlöse in
den Kommunalabgabengesetzen zu steigern. "Überraschenderweise äußert
sich die Bundesregierung damit zu einem reinen Länderthema, zumal die
Festlegung von Gebühren auch heute schon auf transparente Weise
erfolgt. Aus unserer Sicht trägt der Vorschlag der Monopolkommission
nicht dazu bei, sachkundigen Bürgern, kommunalen Entscheidungsträgern
und Aufsichtsorganen die Einschätzung über die Angemessenheit der
Trinkwassergebühren zu erleichtern", so Reck. Die tatsächlichen
Ursachen für Entgeltunterschiede werden durch diese Betrachtung nicht
ersichtlich. Für die Unternehmen steigt dadurch aber der Aufwand,
unsachgemäße Vergleiche zu entkräften. Transparenz findet zu
allererst in der Kommunikation zwischen Wasserversorgern und ihren
Kunden statt.
Im Energiesektor sehen sowohl die Bundesregierung als auch die
Monopolkommission einen verstärkten Rekommunalisierungstrend und
schätzen die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen bei Erzeugung und
Netzbetrieb gering ein. Reck dazu: "Gerade die Erfahrungen der
letzten Jahre zeigen, dass Rekommunalisierungsprojekte, die mit
volks- und betriebswirtschaftlichem Sachverstand angegangen wurden,
entscheidende Mehrwerte für Städte, Gemeinden und Unternehmen
generiert haben." Aus VKU-Sicht erweitern Rekommunalisierungsprojekte
die energiepolitischen Gestaltungsoptionen in den Kommunen.
Auslaufende Konzessionsverträge sind für Kommunen ein geeigneter
Anlass, um über mehr Handlungs- und Steuerungskompetenz für
Energieeffizienz- und Energieeinsparmaßnahmen sowie lokale
Klimaschutzkonzepte mit eigenen Stadtwerken zu diskutieren.
Im Telekommunikationssektor erkennen Bundesregierung und
Monopolkommission die wichtige Rolle der kommunalen Unternehmen an,
um die Breitbandziele der Bunderegierung zu erreichen. Reck: "Mit
ihrem Fokus auf den Glasfaserausbau setzen die kommunalen Unternehmen
auf diejenige Technologie, die langfristig am zukunftsfähigsten ist.
Gleichwohl können auch sie nicht als bloßer Lückenbüßer nur dort
aktiv werden, wo ein Breitbandausbau für rein privatwirtschaftliche,
börsennotierte Unternehmen nicht attraktiv ist." Der VKU ist
zuversichtlich, dass die Bedeutung der kommunalen Unternehmen für den
flächendeckenden Breitbandausbau auch auf europäischer Ebene
anerkannt wird. Reck: "Überlegungen, einige wenige Großunternehmen
regulatorisch zu bevorzugen, um ihnen Investitionen in den
Breitbandausbau zu erleichtern, widersprechen den Marktgegebenheiten
und behindern das weitere Engagement der kommunalen Unternehmen."
Mit Blick auf die Verpackungsentsorgung und die dort zu Tage
getretenen Instabilitäten bei der Finanzierung der
privatwirtschaftlich organisierten Systeme ("Duale Systeme")
unterstützt die Monopolkommission die Absicht der Bundesregierung,
dieses Problem über eine - zwischenzeitlich erfolgte - Anpassung der
Verpackungsverordnung zu lösen. Eine darüber hinausgehende generelle
Abschaffung des Wettbewerbs im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung
der Produktverantwortung im Rahmen des geplanten Wertstoffgesetzes
wird allerdings abgelehnt. Allerdings ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass die Paragraphen 17 und 18 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes die gegenläufigen Interessen der
kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft für einen fairen und
rechtssicheren Ausgleich der Interessen sorgen. "Diese Auffassung
begrüßen wir ausdrücklich", so Reck. Der Gesetzgeber des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes hat dabei die bisher in Deutschland
bestehende Rechtslage fortgeschrieben, dass die Entsorgung von
Haushaltsabfällen als Daseinsvorsorgeleistung grundsätzlich den
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, also den Kommunen,
obliegt. Die Sammlung von Haushaltsabfällen trägt danach den
Charakter eines Kollektivgutes und sollte öffentlichen Institutionen
mit Citizen-Value-Orientierung überantwortet werden. Eine Herausnahme
von abfallwirtschaftlichen Aufgaben aus der kommunalen
Steuerungsverantwortung hätte aus VKU-Sicht in jedem Fall Nachteile
für die Bürger zur Folge. Dies wäre insbesondere bei einer
Liberalisierung der Wertstofferfassung der Fall, da dann die
Wertstofferlöse nicht mehr dem Gebührenhaushalt zu Gute kommen
würden, sondern privat angeeignet würden.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 245.000 Beschäftigten
wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110 Milliarden Euro
erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro investiert. Die
VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment einen Marktanteil
von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der Erdgas-, 80 Prozent
in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der Wärmeversorgung und 26 Prozent
in der Abwasserentsorgung. Sie entsorgen zudem jeden Tag 31.500
Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit
65 Prozent die höchste Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union erreicht.
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