Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:
(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:
Landgericht Aachen - vom 27. April 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhaft vorgenommene Hüft-TEP-Implantation, LG Aachen, Az.: 11 O 155/13
Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund einer bestehenden Koxarthrose rechts in die Behandlung bei der Beklagten, wo eine zementfreie Endoprothese implantiert wurde. Postoperativ traten persistierende Schmerzen auf. Nach umfangreicher diagnostischer Untersuchung stellte sich eine Lockerung des Implantates heraus, der komplette knöcherne Pfannenrand fehlte. Die Klägerin litt erheblich unter starker Schmerzsymptomatik und Bewegungseinschränkungen.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat ein orthopädisch-unfallchirurgisches Fachgutachten eingeholt. Der Gutachter stellte fest, dass die fehlende präoperative Planung der Primärendoprothetik und das postoperative Nichterkennen der Beinlängendifferenz fehlerhaft gewesen seien. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Abfindung von 15.000,- Euro vor, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Statistisch gesehen liegen in Arzthaftungsangelegenheiten fehlgeschlagene Hüftoperationen und Knieoperationen vorn. Dieses hat naturgemäß auch mit der Quantität dieser Operationen bundesweit zu tun. Der angebotene Vergleichsbetrag ist für die Klägerin angesichts der eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen als angemessen anzusehen, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.
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