(ots) - Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die
Überprüfung der Zulässigkeit der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 an
das Oberlandesgericht Köln zurückzuverweisen, erklärt der Intendant
des NDR und ARD-Vorsitzende Lutz Marmor: "Wir sind nach wie vor davon
überzeugt, dass auch unser damaliges tagesschau.de-Angebot rechtlich
zulässig war. Insoweit sehen wir den Gründen der BGH-Entscheidung mit
großem Interesse entgegen. Mit Blick auf die erneute Verhandlung in
Köln sind wir zuversichtlich. Unabhängig davon haben wir unseren
Online-Auftritt in den vergangenen dreieinhalb Jahren
weiterentwickelt. Auch für Kooperationen mit Verlagen sind wir
weiterhin offen."
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