(ots) - Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung will
nicht nur die Pflegestufen reformieren und feiner definieren - aus
drei werden fünf -, sondern er will auch an das System der
Zuzahlungen heran. Und tatsächlich: Laumann begegnet damit einem
latenten Widerspruch. Während Familien, die ihre Angehörigen zu Hause
pflegen, zumindest finanziell von einer höheren Pflegestufe
profitieren, bedeutet sie für die Kinder von Heimbewohnern meist das
Gegenteil. Spätestens bei Pflegestufe drei stößt manche Familie an
ihre Belastungsgrenze. Zwar gibt es den monatlichen Selbstbehalt von
1.400 Euro pro Person sowie etliche abzugsfähige Kosten wie
Kreditzinsen, Mieten und anderes. Doch viele Haushalte ächzen
angesichts der Kosten, die oft über Jahre hinweg zu zahlen sind. In
einigen Fällen trifft es Familien mit Kindern, die jeden Euro selbst
brauchten. Auf der anderen Seite können die Pflegekassen
offensichtlich die gesamten Kosten nicht allein tragen. Oder aber sie
müssten den Beitragssatz für alle extrem erhöhen. Laumanns Idee, die
Zuzahlungen zu vereinheitlichen, ist ein Schritt in die richtige
Richtung. Möglicherweise selbst dann, wenn künftig beim ersten
Pflegegrad mehr zugezahlt werden muss, damit es beim höchsten am Ende
weniger ist. Eine gleichbleibende, aber in der Spitze niedrigere
Belastung der Familienkassen könnte besser zu verkraften sein.
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