(ots) - "Wir begrüßen die Gesetzesinitiative, mit der die
friedensstiftende Funktion der Tarifautonomie gestärkt werden soll.
Aber der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur
Tarifeinheit greift in wesentlichen Bereichen des Luftverkehrs
nicht", sagte Klaus-Peter Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der
Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) anlässlich der heutigen
Expertenanhörung des Bundestagausschusses für Arbeit und Soziales.
Anders als in vielen übrigen Wirtschaftsbereichen konkurrieren im
Luftverkehr selten mehrere Einzelgewerkschaften in einer
Tarifauseinandersetzung. Aber ein Streik z.B. bei den Fluglotsen, den
Sicherheitskontrollen, Piloten oder Flugbegleitern legt in der Regel
den gesamten Flugverkehr lahm. Das muss das Gesetz berücksichtigen.
Seit 2008 hat es im Bereich des Luftverkehrs mehr als 40 Streiks
gegeben.
"Wir schlagen für den Luftverkehr daher Regeln vor, die
sicherstellen, dass der Streik das letzte Mittel ist und nicht das
naheliegendste", ergänzt Siegloch.
Um das Ziel des Gesetzes zur Tarifeinheit auch im Luftverkehr zu
erreichen, sollten zusätzliche Verfahrensregeln ergänzt werden. Dazu
gehört
- eine unumgängliche Schlichtung bevor über Streik entschieden wird
- eine Ankündigungsfrist für Streiks
- eine Vereinbarung zur Aufrechterhaltung einer Grundversorgung und
- eine Urabstimmung
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde
2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen
Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die
Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere
Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die
Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200
Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über
200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.
Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als 800.000 Menschen.
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