PresseKat - Fünf erklärungsbedürftige Fachbegriffe aus der Welt der Baufinanzierung

Fünf erklärungsbedürftige Fachbegriffe aus der Welt der Baufinanzierung

ID: 1208078

(ots) - Jeder Neuling, der anfängt sich mit dem Kauf oder
Bau eines Hauses zu beschäftigen, wird mit einer Vielzahl an
Fachbegriffen konfrontiert. Baufi24.de erklärt fünf der
eigentümlichen Fremdwörter.

Muskelhypothek

Als Muskelhypothek wird umgangssprachlich die erbrachte
Eigenleistung bei einem Bauvorhaben benannt. Viele Bauherren möchten
durch persönliche Arbeitsleistung Handwerkerkosten einsparen. "Die
Höhe und Bedeutung der Muskelhypothek wird vielfach überschätzt",
erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/). Die
Risiken liegen im hohen Zeitaufwand, einer längeren Bauzeit und der
teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation sowie dem
Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.

Nießbrauch

Nießbrauch ist kein Rechtschreibfehler des Wortes Missbrauch,
sondern bezeichnet die Belastung einer Immobilie in Abteilung II des
Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person. Diese ist berechtigt,
aus der Immobilie entsprechende Nutzungen zu erhalten, was die
Immobilie meist unverwertbar macht, da es den Käufer von der Nutzung
ausschließen würde.

Prolongation

Prolongation ist ein viel genutzter Begriff, der einen sehr
einfachen und häufig angewendeten Vorgang beschreibt: Die
Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens mit
demselben Darlehensgeber. Im Gegensatz etwa zur Umschuldung, werden
hier lediglich die Zinsen neu angepasst.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Auf dieses Wort stoßen eher die Käufer von Eigentumswohnungen oder
Mehrfamilienhäusern: Abgeschlossenheitsbescheinigung. Es ist das
Fachwort für eine Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die
Räumlichkeiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen
sind. Im Klartext bedeutet das, dass die Wohnungen baulich von




anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren
Zugang von außen besitzen.

Notaranderkonto

Das Notaranderkonto hat nichts mit Not zu tun, sondern mit dem
Notar. Es bezeichnet ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes
Bankkonto zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder. "Für den
Bauherren kommt ein Notaranderkonto dann in Betracht, wenn eine
vorzeitige Darlehensauszahlung nötig ist, aber die Grundschuld noch
nicht im Grundbuch eingetragen ist", erläutert Scharfenorth. Der
zuständige Notar gewährleistet dann die zweckmäßige Verwendung der
Gelder.

Ãœber Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de



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Unternehmenskontakt
Baufi24 GmbH
Stephan Scharfenorth
Friedrich-Ebert-Damm 111A
22047 Hamburg
Tel. +49 (0)40 284 09 53 10
E-Mail: scharfenorth(at)baufi24.de
Web: www.baufi24.de

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Walter Hasenclever
Tel: +49 421 42 76 37 39
Mobil: +49 171 4935783
E-Mail: wh(at)hasencleverstrategy.de


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