PresseKat - Anhörung Deutschlands vor dem Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen am 5. und 6. Mai 2015

Anhörung Deutschlands vor dem Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen am 5. und 6. Mai 2015

ID: 1208203

Anhörung Deutschlands vor dem Antirassismus-Ausschuss der Vereinten Nationen am 5. und 6. Mai 2015

(pressrelations) -
Am 5. und 6. Mai wird die Bundesregierung in Genf vor dem Ausschuss zur Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) den 19. - 22. Staatenbericht zur Umsetzung des VN-Antirassismus-Übereinkommens (ICERD) präsentieren und sich den Fragen des Ausschusses stellen.

Das Antirassismus-Übereinkommen sieht vor, dass die Staaten in regelmäßigen Abständen einen Bericht über ihre Maßnahmen zur Durchführung des Übereinkommens vorlegen. Der eigens dafür eingerichtete Ausschuss von 18 Sachverständigen aus verschiedenen Ländern berät über den Bericht und stellt bei seiner Präsentation Fragen an die verantwortliche Regierung, die vor Ort beantwortet werden. Der Bericht darf nach den Richtlinien des Ausschusses nur einen begrenzten Umfang haben und kann daher lediglich einen Überblick zu den wichtigsten Themen und Maßnahmen aus dem Themenbereich Rassismus geben. Der Zweck des Staatenberichtsverfahrens ist es, dass der Ausschuss unter Berücksichtigung seiner früheren Empfehlungen und aktueller Entwicklungen anlässlich des Präsentationstermins mit der Regierung des Mitgliedstaats ins Gespräch kommt. Dabei wird die Anti-Rassismus-Politik Deutschlands umfassend beleuchtet werden.

Die Bekämpfung sämtlicher Formen rassistischer Diskriminierung und rassistischer Vorurteile ist für das deutsche Recht und die deutsche Politik von herausragender Bedeutung. Die Bundesregierung sieht den Diskussionen in Genf deswegen mit großem Interesse entgegen.

Im Anschluss an die Anhörung wird der VN-Ausschuss Empfehlungen zur weiteren Umsetzung des Übereinkommens aussprechen, auf die die Bundesregierung wiederum innerhalb des nächsten Berichtszeitraums eingehen wird.


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Datum: 05.05.2015 - 14:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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