(ots) - Nur angemessen bezahlte Justiz bleibt langfristig
leistungsstark
Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Dienstag die
Besoldung der Richter in einzelnen Bundesländern für
verfassungswidrig erklärt. Dazu erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Besoldung
der Richter durch die Bundesländer nicht einseitig und unproportional
schlechter im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Berufsgruppen sein
darf. Damit hat das Bundesverfassungsgericht ein wichtiges Signal
ausgesandt und die Unabhängigkeit der Justiz als dritter Staatsgewalt
gestärkt: Die Konsolidierung der Länderhaushalte darf nicht einseitig
zu Lasten der Justiz gehen.
Richter und Staatsanwälte sorgen dafür, dass jedermann schnell und
effektiv sein ihm zustehendes Recht bekommt; darauf fußt unser
Gemeinwesen. Diesem Anspruch an die Justiz, zu der nur die
höchstqualifizierten Juristen eines Abschlussjahrgangs Zugang finden,
muss auch eine angemessene Entlohnung gegenüberstehen. Gerade vor dem
Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels müssen die Länder
alles dafür tun, dass die Justiz auch weiterhin attraktiv für die
besten Juristen des Landes bleibt."
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