Bundesinnenminister verbietet Zeitung der linksterroristischen Vereinigung DHKP-C
(pressrelations) - Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière hat die Verbreitung der DHKP-C-Zeitschrift "Yürüyüs" verboten. Bei "Yürüyüs" handelt es sich um das Publikationsorgan der bereits seit 1998 verbotenen und seit 2002 auf der EU-Terrorliste gelisteten Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front, DHKP-C).
Das Verbot wird seit heute Morgen 6:00 Uhr in Baden-Württemberg, Berlin und Nordrhein-Westfalen mit umfangreichen Durchsuchungs- und Beschlag-nahmemaßnahmen umgesetzt.
"Die Propaganda der linksterroristischen Gruppierung DHKP-C in Deutschland nehmen wir nicht hin. Nicht ohne Grund ist die DHKP-C bereits seit 1998 in Deutschland verboten. Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie, wir dulden keine Propaganda über die gewaltsame Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei, und schon gar keine Verherrlichung von Selbstmordattentaten," so Bundesinnenminister Dr. de Maizière.
Gegen Aktivitäten der DHKP-C in Deutschland geht das Bundesministerium des Innern seit 1983 konsequent auch mit den Mitteln des Vereinsgesetzes vor. Zuletzt wurde am 6. August 1998 die Vereinigung Devrimci Halk Kurtulus Partisi-Cephesi (DHKP-C) in Deutschland verboten. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die DHKP-C über die Organisationszeitung "Kurtulus". Nach diversen Umbenennungen und Neugründungen erscheint seit 2005 "Yürüyüs".
Die DHKP-C-Zeitung "Yürüyüs" propagiert offen die gewaltsame Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung und die Errichtung eines sozialistischen Gesellschaftssystems in der Türkei. Sie propagiert u.a. Selbstmordattentate als eine unabdingbare Form des Klassenkampfes sowie den bewaffneten Volkskampf unter Führung des militärischen Arms der DHKP-C.
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