(ots) - Zur ersten Lesung des ElektroG im Bundesrat fordert
die Deutsche Umwelthilfe eine Ausweitung der Rückgabemöglichkeiten
für Elektroaltgeräte im Handel
Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, muss
aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) dringend nachgebessert
werden. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor
allem, dass der derzeitige Entwurf nicht geeignet ist, um die
Sammelziele für Elektroaltgeräte zu erreichen und die korrekte
Umsetzung der Vorgaben in der Praxis nicht kontrolliert werden kann.
Der Bundesrat befasst sich diesen Freitag (8. Mai 2015) in erster
Lesung mit dem Entwurf des ElektroG. Die DUH fordert die Mitglieder
des Verfassungsorgans auf, das Gesetz durch Änderungsvorschläge zu
einem wirksamen Instrument für den Umwelt- und Verbraucherschutz zu
machen.
"Die Entsorgung von Elektroschrott ist in Deutschland immer noch
nicht verbraucherfreundlich. Viel zu viele Geräte landen in der
Restmülltonne oder gelangen in dubiose Kanäle. Der aktuelle
Gesetzesentwurf hilft damit Konsumenten und Umwelt nicht in der
notwendigen Weise", erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Nach seiner Auffassung ist mit dem ElektroG in der vorliegenden
Fassung das Ziel, bis 2019 insgesamt 65 Prozent der ausgedienten
Elektrogeräte zu sammeln, nicht zu erreichen.
Einer der größten Schwachpunkte aus Sicht der DUH ist die
ungenügende Verpflichtung des Handels, Elektroaltgeräte beim Neukauf
eines gleichwertigen Geräts wieder zurückzunehmen. Zwar schreibt die
EU-Richtlinie 2012/19/EU vom 4. Juli 2012 allen Händlern eine solche
Rücknahme vor. In Deutschland sollen jedoch laut dem Entwurf der
Bundesregierung - und anders als vom Bundesumweltministerium
ursprünglich vorgeschlagen - nur Händler mit einer Verkaufsfläche für
Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern zur Rücknahme
verpflichtet werden.
"Die Rücknahme von Elektrogeräten an deren Verkaufsfläche
festzumachen ist völlig absurd, weil Behörden diese bei zum Teil
wöchentlich wechselndem Warenangebot niemals zweifelsfrei feststellen
können", kritisiert Resch. Er verweist auf die Verpackungsverordnung,
nach der die Rücknahmeverpflichtung von Verpackungen nur bei
Vertreibern mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200
Quadratmetern eingeschränkt wird. Der Regierungsentwurf zum ElektroG
entlässt damit Discounter, die Elektrogeräte in wechselnder Menge
verkaufen, komplett aus der Verantwortung. Resch fordert deshalb, die
gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die
Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch
Geschäfte mit wechselndem Angebot in die Pflicht zur Rücknahme nimmt.
Die DUH kritisiert ferner, dass der Gesetzesentwurf keine
konkreten Vorgaben dazu macht, wie die Händler Verbraucher über die
von ihnen angebotene Rücknahme aufklären sollen. Vor dem Hintergrund,
dass der Handel in der Praxis diese wichtigen Informationen gerne
versteckt, öffnet die Regelung der Irreführung Tür und Tor. Die DUH
fordert deshalb einheitliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit
und Anbringung der Informationsschilder.
Eine genaue Erläuterung zur Kritik der DUH an der geplanten
Rücknahmeverpflichtung des Handels und weitere Schwachpunkte des
aktuellen ElektroG-Entwurfs finden Sie in der Stellungnahme der DUH
unter folgendem Link: http://l.duh.de/mcabs.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen(at)duh.de
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe