(ots) - Auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbandes
der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) am 6. Mai 2015
in Berlin haben die Genossenschaftsbanken einstimmig die Anpassung
der BVR-Sicherungseinrichtung an die neuen EU-Vorgaben zum
Einlagenschutz beschlossen. "Das klare Votum der Mitgliedsbanken
unterstreicht den unbedingten Willen der genossenschaftlichen
FinanzGruppe, ihren gemeinschaftlich seit über 80 Jahren
praktizierten Institutsschutz auch unter den neuen europäischen
Vorgaben konsequent fortzuführen. Er bleibt grundlegender Bestandteil
des genossenschaftlichen Geschäftsmodells. Unsere Kunden können auf
unseren soliden Einlagenschutz weiterhin vertrauen", so BVR-Präsident
Uwe Fröhlich. Kundeneinlagen bei Genossenschaftsbanken wie etwa
Volksbanken, Raiffeisenbanken, Sparda-Banken, PSD Banken oder
Kirchenbanken bleiben aufgrund der Institutssicherung des BVR auch
künftig vollumfänglich geschützt.
Hintergrund der nötigen Anpassungen der BVR-Sicherungseinrichtung
ist die für alle Kreditinstitute in Europa geltende neue
EU-Richtlinie zur Harmonisierung von Einlagensicherungssystemen, die
bis 3. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt sein soll. Um der
EU-Richtlinie zu entsprechen, wird neben der bestehenden
(freiwilligen) BVR-Sicherungseinrichtung mit ihrem Institutsschutz
eine separate Gesellschaft als hundertprozentige Tochter des BVR
namens "BVR-Institutssicherung GmbH" gegründet, die den gesetzlichen
Einlagenschutz bis 100.000 Euro gewährleistet, aber zugleich den
Institutsschutz für die Banken der genossenschaftlichen FinanzGruppe
bereitstellt.
Die aufgrund dieser neuen Gesetzesvorgaben beschlossenen
Anpassungen der BVR-Sicherungseinrichtung wurden vor allem deshalb
nötig, weil die EU-Richtlinie den Aspekt der Einlegerentschädigung in
den Vordergrund stellt - eine Situation, zu der es aufgrund des bei
Genossenschaftsbanken einschließlich ihrer Zentralbanken DZ BANK und
WGZ BANK vorgeschalteten Institutsschutzes in ihrer Praxis gar nicht
erst kommt. Seit Bestehen der BVR-Sicherungseinrichtung hat es noch
nie eine Insolvenz einer angeschlossenen Bank gegeben; daher mussten
noch nie Einleger entschädigt werden. Von der
BVR-Sicherungseinrichtung in vollem Umfang geschützt sind
Spareinlagen, Sparbücher, Sparbriefe, Termineinlagen, Festgelder und
Sichteinlagen auf Girokonten von Privatpersonen und Unternehmen.
Hauseigene Inhaberschuldverschreibungen der Genossenschaftsbanken
fallen ebenfalls in den Schutzbereich der Sicherungseinrichtung.
Auch die neue Anforderung der EU-Richtlinie, wonach jedes
Einlagensicherungssystem in Europa bis 3. Juli 2024 so ausgestattet
sein muss, dass die verfügbaren Finanzmittel 0,8 Prozent der
gedeckten Einlagen aller angeschlossenen Institute entsprechen, wird
die BVR-Sicherungseinrichtung in ihrer erweiterten Form erfüllen.
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