Seit 2008 besteht auch in Deutschland die Möglichkeit der Mediation. Worin liegen aber da die Vorteile gegenüber einer Gerichtsverhandlung?
(firmenpresse) - Bei Gerichtsverfahren wird stets auf Konfrontation der Parteien, nicht aber auf eine Lösung
des bestehenden Konfliktes gelenkt. Die Belastung von Körper, Geist und Seele, die ein
solches Verfahren mit sich bringt,ist nicht zu unterschätzen.
Bei Gerichtsverhandlungen ist die örtliche und sachliche Zuständigkeit der Gerichte fest durch die Zivilprozessordnung vorgegeben. Bei der Mediation hingegen besteht die freie
Wahl des Mediators und der "Verhandlungsstätte", was von Vorteil für die Parteien sein
kann, da bereits hier Kompromisse geschlossen werden können, falls zwischen den Parteien
eine örtliche Distanz liegt.
Bei einer öffentlichen Gerichtsverhandlung ist weiterhin ein möglicher Imageverlust der Beteiligten zu befürchten. Dies wird noch dadurch verstärkt, dass in der Verhandlung eben nur rechtlich relevante Fakten verhandelt werden aber der Konflikt nicht in seinen gesamten Facetten und somit auch von Außenstehenden nicht in seiner Gesamtheit erfasst werden kann. Dadurch können schnell Fehlurteile und schlechte Propaganda in den Reihen der anwesenden Dritten entstehen.
Der Verlust im Grunde wertvoller Geschäftsbeziehungen ist dazu so gut wie sicher, da die Parteien nach dem Urteil letztendlich immer noch im Streit auseinander gehen.Bei einer erfolgreichen Mediation wird am Ende stets eine Win-Win-Situation erreicht, das
heißt, beide Parteien profitieren vom durch gegenseitiges aufeinander Zugehen erlangten
Ergebnis.Beide Parteien können ihr Image nach Außen wahren, nicht zuletzt, da eine Mediation vertraulicher ist, als eine öffentliche Gerichtsverhandlung.Denn anders als beispielsweise Vergleichsverhandlungen erfolgen Mediationsverhandlungen stets unter
Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies schafft eine vertrauliche, entspannte Gesprächsatmosphäre, in welcher sich Konflikte wesentlich leichter zur Zufriedenheit aller Beteiligten bewältigen lassen. Wertvolle Geschäftsbeziehungen können so oft nach der Beseitigung des Konfliktes weiter fortgeführt und sogar fruchtbar ausgebaut werden.
Bezüglich des Zeitaufwandes birgt die Mediation deutliche Vorteile gegenüber einem klassischen Gerichtsverfahren, welches bei einer Instanz durchschnittlich drei bis neun Monate, bei einer daraufhin eingelegten Berufung insgesamt ein bis anderthalb Jahre in Anspruch nehmen kann. Die Dauer einer Mediation beläuft sich dagegen je nach Art und Umfang des Konfliktes nur auf wenige Tage.
Die Kosten im Gerichtsprozess richten sich nach dem Streitwert. Dabei bestimmen sich die Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Es sind somit zum Beispiel zu kalkulieren bei einem:
- Streitwert von 10.000 ? mit 2.000 ? bis 4.000 ?
- Streitwert von 100.000 ? mit 6.500 ? bis 12.000 ?
- Streitwert von 500.000 ? mit 17.500 ? bis 31.500 ?
- Streitwert von 1.000.000 ? mit 26.500 ? bis 47.500 ?
Neben den Kosten für das Gericht sowie den Anwälten, sind zusätzliche Kosten für Gutachter, Zeugen und sonstige Auslagen zu kalkulieren; hinzukommen die Kosten eines möglichen Berufungsverfahrens. Die eigenen, persönlichen Kosten der Partei in Zeit und Spesen müssten außerdem berücksichtigt werden. Die angerufenen Gerichte werden zudem erst tätig, wenn der Gerichtskostenvorschuss eingezahlt ist.
Die unterliegende Partei muss im Zivilrecht regelmäßig die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Wird der Prozess gewonnen, erhält die obsiegende Partei ihre Kosten von der Gegenseite erstattet. Aber die obsiegende Partei trägt aber das Risiko seine eigenen Kosten bei erfolgloser Vollstreckung auf der Gegenseite selber tragen muss.
Am Sportplatz 8, 26180 Rastede