(ots) -
- Deutsche Industrie fordert mehr Transparenz, Rechtssicherheit
und Berufungsmechanismus
- Investitionsgericht darf TTIP-Verhandlungen nicht verzögern
Der BDI begrüßt die neuen Vorschläge von EU-Kommission und
Bundeswirtschaftsministerium im Investitionsschutz. "Wir freuen uns,
dass die Politik jetzt wegweisende Reformen in
Investitionsschutzabkommen vorantreiben will, von denen der BDI viele
schon seit längerem fordert" sagte BDI-Präsident Ulrich Grillo am
Donnerstag in Berlin anlässlich eines Treffens der
EU-Handelsminister. "Reformen sind dringend notwendig, um die
Akzeptanz für Investitionsschutz zu steigern."
Zu den zentralen Reformaspekten zählt für den BDI die Zusicherung
des politischen Gestaltungsraums von Staaten. Außerdem müsse es mehr
Transparenz in den Schiedsverfahren geben. Weitere Schritte seien die
Einführung eines Berufungsmechanismus und die Präzisierung von
Rechtsbegriffen.
"Wir unterstützen auch den Vorschlag von EU-Kommission und
Bundeswirtschaftsministerium, über Investitionsstreitigkeiten künftig
in einem ständigen Investitionsgericht zu verhandeln", sagte Grillo.
"Ãœber neue Institutionen sollte gesprochen werden, ohne die
TTIP-Verhandlungen zu verlangsamen."
Deutsche Industrieunternehmen sind über Direktinvestitionen im
Ausland internationalen stark verflochten. Deshalb sei ein hohes
Schutzniveau enorm wichtig. Zudem müsse gewährleistet sein, dass
Investoren nach wie vor direkt als Streitpartei vor dem Gericht
klagen können. Dabei sei es für Unternehmen wichtig, in Streitfällen
weiterhin an der Zusammensetzung des Schiedsgremiums beteiligt zu
werden.
Die BDI-Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission finden
Sie unter http://www.bdi.eu/Direktinvestitionen-Lissabon_20528.htm.
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