(ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt
sich entschieden gegen angebliche Vorschläge des
Bundesinnenministeriums, Asylsuchende aus Staaten des Balkans aus dem
regulären Verteil-Verfahren herauszunehmen und in speziellen
Aufnahmezentren unterzubringen.
Eine Asylpolitik, in der Menschen nach ihrer Herkunft
kategorisiert und abgesondert werden, ist aus menschenrechtlicher
Perspektive deutlich zurückzuweisen. Dass das Asylrecht ein
Individualrecht ist, das jedem einzelnen Menschen zusteht, geht bei
einem solchen Ansatz völlig verloren. Eine Segregation nach Herkunft
verstößt gegen das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot.
Ein menschenrechtlicher Ansatz in der Asylpolitik verlangt
angesichts der steigenden Zahl von Schutzsuchenden in Deutschland
Schritte, die in eine andere Richtung weisen: Dazu gehört, dass die
Strukturen für menschenwürdige Aufnahmebedingungen dringend ausgebaut
werden müssen. Zugleich müssen die Kommunen, in denen die Menschen
ankommen, ausreichend durch finanzielle Ressourcen unterstützt
werden. Die Zugänge beim Recht auf Bildung und Schulbesuch für Kinder
wie auch bei der Ausbildung sind zu gewährleisten. Um die Einhaltung
rechtsstaatlicher Standards im Asylverfahren zu garantieren, ist
insbesondere ausreichendes und qualifiziertes Personal zur
Bearbeitung der Asylanträge erforderlich.
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