Vortrag von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger beleuchtet, was das für den Einzelnen bedeutet
(PresseBox) - Vor einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass der Suchmaschinen-betreiber Google keine Ergebnisse mehr anzeigen darf, die eine natürliche Person in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzen. Dieses Urteil vom 13. Mai 2014 wurde als ein wichtiges Signal für den personenbezogenen Datenschutz begrüßt. Was aber hat sich seitdem konkret verändert? Werden Google und andere Suchmaschinenbetreiber in die Verantwortung zum Schutz der Nutzerdaten genommen? Welche Möglichkeiten haben Betroffene? Und nicht zuletzt: Was bedeutet dieses Urteil für die Meinungsfreiheit?
Zum Jahrestag der EuGH-Entscheidung gibt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unter dem Titel "Recht auf Vergessen bei Google. Was heißt das für den Einzelnen?" heute um 19 Uhr im Museum für Kommunikation Berlin, Leipziger Straße 16, 10117 Berlin einen Überblick über die Konsequenzen. Die Bundesjustizministerin a.D. wird dabei neben möglichen Auswirkungen auf die EU-Datenschutzgrundverordnungen auch die außereuropäische Umsetzung des Urteils durch Google beleuchten.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger war Mitglied im Beirat, der den Suchmaschinen-giganten Google nach der Urteilsverkündung beraten hatte. Die Entscheidungen und Empfehlungen veröffentlichte das Expertenteam im Januar diesen Jahres.
Recht auf Vergessen bei Google. Was heißt das für den Einzelnen?
Vortrag von Bundesjustizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
in Kooperation mit dem Museum für Kommunikation Berlin
Heute, Dienstag, 12. Mai 2015, 19 Uhr
Museum für Kommunikation Berlin,
Leipziger Straße 16, 10117 Berlin
Eintritt frei
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit über 800 Mitgliedern fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme. Zu den Aufgaben gehört u.a. die Etablierung und Weiterentwicklung des Berufsbildes "Datenschutzbeauftragter". Der Verband stellt einen permanenten Austausch mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Aufsichtsbehörden sicher, beteiligt sich bei wichtigen Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch öffentliche Stellungnahmen und durch Gespräche mit Politikern, Aufsichtsbehörden und Journalisten. Zusätzlich informiert er regelmäßig Entscheider aus Wirtschaft und Politik über Beruf und Leistungen des Datenschutzbeauftragten und betreibt gezielte Öffentlichkeitsarbeit.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit über 800 Mitgliedern fördert und vertritt die Interessen der Datenschutzbeauftragten in Betrieben und Behörden. Der Verband bietet seinen Mitgliedern kompetente Unterstützung bei der täglichen Berufsausübung inkl. umfangreicher Weiterbildungsprogramme. Zu den Aufgaben gehört u.a. die Etablierung und Weiterentwicklung des Berufsbildes "Datenschutzbeauftragter". Der Verband stellt einen permanenten Austausch mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Aufsichtsbehörden sicher, beteiligt sich bei wichtigen Gesetzgebungsverfahren, bspw. durch öffentliche Stellungnahmen und durch Gespräche mit Politikern, Aufsichtsbehörden und Journalisten. Zusätzlich informiert er regelmäßig Entscheider aus Wirtschaft und Politik über Beruf und Leistungen des Datenschutzbeauftragten und betreibt gezielte Öffentlichkeitsarbeit.