(ots) - Urlaubszeit, Reisezeit. Hund oder Katze müssen
natürlich mit. Doch wo ist der sicherste Platz im Auto? "Ganz klar in
einer ausreichend großen Transportbox", sagt TÜV
Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander und betont: "Viele
Tiere fühlen sich in der Höhlenatmosphäre sogar pudelwohl." Thront
ein Tier jedoch ungesichert auf der Hutablage, wird er bei einer
Vollbremsung oder einem Unfall zum gefährlichen Geschoss. Ein etwa 20
Kilogramm schwerer Hund entwickelt bei Tempo 50 eine Aufprallwucht
von über einer halben Tonne. Der Hund überlebt den Crash
wahrscheinlich nicht, Herrchen oder Frauchen drohen schwere
Verletzungen durch den fliegenden Vierbeiner.
Verletzungsgefahren verringern
Bei kleineren Hunden oder Katzen sollte die kompakte Box im
Fußraum hinter den Vordersitzen platziert werden. Für größere Boxen
bietet sich der Laderaum von Kombis, Vans und SUVs an. Hierbei darauf
achten, dass das Behältnis quer zur Fahrtrichtung direkt an die Lehne
der Rücksitzbank gestellt wird. So verteilen sich bei einem Aufprall
die Kräfte gleichmäßiger, das Tier übersteht die Belastung besser.
Wer die Box zusätzlich mit Spanngurten sichert und dazu ein stabiles,
möglichst fest installiertes Trenngitter einbaut, reduziert bei einem
heftigen Unfall die Verletzungsgefahr für die Fondpassagiere.
Spezielle Rückhaltesysteme
"Haltegeschirre, die am Gurtschloss oder mit Isofix-Haken
befestigt werden, sind nur zweite Wahl", erklärt der TÜV
Rheinland-Fachmann. Denn sie sorgen zwar dafür, dass das Tier den
Fahrer unterwegs nicht behindert, bieten aber bei einem Unfall einen
nur begrenzten Schutz. Wenn schon Geschirr, dann auf breite Gurte und
solide Verschlüsse achten und den Vierbeiner stramm festschnallen -
eine eher unbequeme Position für den Hausgenossen. Beim Kauf von
Boxen oder Rückhaltesystemen unbedingt auf das GS-Zeichen für
geprüfte Sicherheit, das auch TÜV Rheinland vergibt, achten. Außerdem
sollten die Produkte nach der Crashtest-Prüfnorm ECE R17, ECE R126
oder DIN 75410-2 getestet sein. "Tiere sind rein rechtlich eine
Ladung. Und die muss ausreichend gesichert sein. Verursacht ein
herumspringender Hund einen Unfall, drohen Bußgeld und Abschläge bei
der Vollkaskoversicherung", so Hans-Ulrich Sander.
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