(ots) - Ob Radtour, Stadtrallye oder Dampferfahrt:
Betriebsausflüge stehen unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung. Aber nicht alles, was Berufstätige gemeinsam mit
Kolleginnen oder Kollegen unternehmen, gilt als Betriebsausflug.
Wichtig ist, dass die Veranstaltung allen Beschäftigten der Firma
oder - in einem Großbetrieb - der Abteilung offensteht. Ferner muss
der Ausflug von der Geschäftsführung offiziell unterstützt werden.
Darauf weist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) hin.
"Betriebsausflüge sollen die Verbundenheit zwischen der
Belegschaft und der Unternehmensleitung fördern", erklärt Sandra
Kollecker, Sozialversicherungsexpertin der BGW. "Deshalb sind sie im
Hinblick auf den Unfallversicherungsschutz der betrieblichen
Tätigkeit gleichgestellt." Das heißt: Wenn jemand bei einer solchen
Exkursion einen Unfall erleidet, gewährleistet die
Berufsgenossenschaft optimale medizinische Behandlung sowie
angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass der oder die
Versicherte wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben kann.
"Der Versicherungsschutz beim Betriebsausflug beginnt
grundsätzlich wie bei einem normalen Arbeitstag mit dem Verlassen des
Hauses", so Kollecker. "Er umfasst den direkten Hinweg, die
offizielle Veranstaltung selbst und den direkten Rückweg nach Hause."
Oft sitzt allerdings nach dem eigentlichen Programm, etwa nach dem
gemeinsamen Essen, noch ein Teil der Belegschaft länger zusammen.
"Das fällt dann in den Bereich der privaten Freizeitgestaltung und
ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert", erläutert die
Juristin. "Unklarheiten lassen sich hier vermeiden, indem der
Zeitrahmen des offiziellen Teils von vornherein festgelegt wird oder
indem die Firmen- oder Abteilungsleitung die Veranstaltung irgendwann
vor Ort ausdrücklich abschließt."
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Ãœber die BGW
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für
nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der
Wohlfahrtspflege. Sie ist für mehr als 7,7 Millionen Versicherte in
über 620.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre
Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen
Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei
einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische
Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre
Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben
teilhaben können.
Pressekontakt:
Torsten Beckel / Sandra Bieler
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