(ots) -
Der immer schnellere Wandel in der Arbeitswelt lässt die Gefahr
psychischer Belastungen steigen. Die Zusammenarbeit von
Arbeitnehmervertretern und Arbeitgebern bei der Beurteilung von
psychischen Belastungsfaktoren kann dabei helfen, das Unternehmen für
Veränderungsprozesse fit zu machen.
Seit dem Jahr 2013 sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine
Beurteilung der Gesundheitsgefährdungen durch psychische Belastungen
am Arbeitsplatz durchzuführen. Diese überfällige Erweiterung der
entsprechenden Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz hat lange
gebraucht, denn jahrelang standen Themen wie Rückenbelastungen, Staub
oder Lärm im Fokus der Bemühungen um gesunde Arbeit, während den
zunehmenden psychosozialen Anforderungen nur wenig Beachtung
geschenkt wurde.
"In Zeiten der Digitalisierung und der zunehmenden
Flexibilisierung der Arbeit stehen jedoch neue Themen im
Vordergrund," sagt Giovanni Sciurba, Geschäftsführer der auf
betriebliche Veränderungen spezialisierten Unternehmensberatung GS
Consult GmbH. "Viel zu viele Unternehmen versuchen noch, die
psychischen Belastungen mit denselben Methoden zu messen, die sie bei
Lärm oder Staubbelastungen einsetzen," so Sciurba. "Für psychische
Belastungen braucht man aber völlig neue Verfahren, denn sie hängen
in der Regel mit anderen Faktoren zusammen. Dazu gehören neben den
Themen Unterforderung und Ãœberforderung auch solche wie
Leistungsdruck oder das Thema Führungsverhalten. Außerdem muss den
Beschäftigten die Angst genommen werden, anschließend als
leistungsschwach dazustehen, sonst wird es keine ehrlichen Antworten
geben und das Unternehmen verschwendet viel Geld."
Die Gefährdungsbeurteilung hat zentrale Bedeutung für ein
erfolgreiches betriebliches Gesundheitsmanagement. Ein gutes Thema
für die Betriebspartner, fand auch das Bundesarbeitsgericht. In
seiner Entscheidung vom 08.06.2004 (1 ABR 4/03 und 1 ABR 13/03) hat
das BAG deutlich gemacht, dass bei der Planung und Durchführung einer
Gefährdungsbeurteilung die Arbeitnehmervertretung zu beteiligen ist.
Doch gerade beim Thema psychische Belastungen gibt es in den
Unternehmen noch viele Fragen zur konkreten Umsetzung dieser
Vorgaben.
In einer Reihe bundesweiter Tagesseminare beantwortet die GS
Consult GmbH alle Fragen zur Umsetzungspraxis und gibt Beispiele
dafür, wie eine Gefährdungsbeurteilung zu psychischen Belastungen
erfolgreich geplant, durchgeführt und ausgewertet werden kann.
Außerdem geht es darum, welche Maßnahmen eine dauerhafte Lösung des
Problems versprechen.
In dem 5-stündigen Kompaktseminar werden alle Fragen zum Thema
praxisnah und verständlich beantwortet. Es richtet sich an alle, die
mit der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen befasst sind, also
auch Betriebsärzte und Gesundheitsmanager.
Neben den rechtlichen Grundlagen wird erläutert, welche
psychischen Belastungen erfasst werden müssen und mit welchen
Methoden man sie belastbar messen kann. Ein weiterer Schwerpunkt
liegt auf der Auswertung der Ergebnisse und der Definition von
geeigneten Maßnahmen, um Gefährdungen präventiv zu begegnen. "Die
Gefährdungsbeurteilung kann immer nur der erste Schritt sein," so
Sciurba, "entscheidend ist, was später mit den Ergebnissen passiert."
Termine:
Oldenburg, 17. Juli 2015
Hamburg, 08. September 2015
Frankfurt, 09. September 2015
Köln, 03. November 2015
Weitere Informationen zum Seminar unter www.gsconsult.de
Ãœber die GS Consult GmbH (GS Consult)
GS Consult ist seit 1999 erfolgreich in der Change
Management-Beratung tätig bindet bestehende und gewinnt neue Kunden
durch überzeugende Arbeitsergebnisse und Weiterempfehlungen. Dabei
steht aus unserer Sicht bei komplexen Umstrukturierungsprozessen
immer der Mensch als entscheidender Faktor für den Erfolg im
Mittelpunkt. Der Change-Prozess stellt sich in jedem Unternehmen
anders dar. Gewachsene Unternehmenskulturen, die Vorgeschichte sowie
viele andere Faktoren sind im Rahmen des Umsetzungskonzepts zu
berücksichtigen. Die von uns angewandten Methoden und Konzepte sind
entsprechend anzupassen.
Die von der GS Consult GmbH angebotene Change-Begleitung umfasst
sowohl die Organisation und Steuerung des Change-Prozesses als auch
die Umsetzung einzelner Change-Module. Dazu kann die Vorbereitung
von Führungskräften, die Unterstützung von Teams bei der
Neuaufstellung oder die Implementierung eines betrieblichen
Gesundheitsmanagements gehören. Die Durchführung eines fairen und
sozialverträglichen Personalabbaus z.B. mit Hilfe von Einzel- und
Gruppenoutplacement für Führungs- und Fachkräfte oder auch die
Einrichtung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften
können ebenfalls zu den Modulen eines erfolgreichen Change
Managements gehören.
Pressekontakt:
Giovanni Sciurba, Geschäftsführer GS Consult GmbH
Mail: sciurba(at)gsconsult.de, Tel. 0172/5172420
Claus Jahncke, Berater GS Consult GmbH,
Mail: jahncke(at)gsconsult.de, Tel. 0170/1275293