PresseKat - NOZ: Gespräch mit Christoph Strässer, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung

NOZ: Gespräch mit Christoph Strässer, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung

ID: 1211710

(ots) - Strässer hält Militäreinsätze gegen
Schlepperboote für "falschen Ansatz"

Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung kritisiert Gegner
von EU-Flüchtlingsquoten - SPD-Politiker fordert "mehr legale Wege
nach Europa"

Osnabrück.- Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung,
Christoph Strässer, hat sich gegen die Zerstörung von Schlepperbooten
im Mittelmeer ausgesprochen. "Ich halte das für den falschen Ansatz",
sagte der SPD-Politiker in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker
Zeitung" (Mittwoch). Die Militäreinsätze sind ein Punkt der
Europäischen Migrationsagenda, die an diesem Mittwoch in Brüssel
vorgestellt wird. "Der Druck der Menschen nach Europa wird nicht
dadurch geringer, dass man Schiffe vernichtet", sagte Strässer.

Der Sozialdemokrat wendet sich damit gegen die Pläne der
EU-Kommission zur Bewältigung der aktuellen Flüchtlingskrise. Die
EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini hatte am Montag vor dem
UN-Sicherheitsrat dafür geworben, Militäreinsätze gegen
Schlepperbanden zu unterstützen. Strässer plädierte dafür,
Flüchtlingen mehr legale Wege nach Europa zu eröffnen. "Wenn man von
einer werteorientierten Flüchtlingspolitik im Rahmen der EU ausgeht,
ist das der einzige Weg."

Die Erfolgsaussichten der Europäischen Migrationsagenda schätzt er
skeptisch ein. Es gebe "erhebliche Widerstände" in einzelnen
Mitgliedsstaaten gegen eine Neuordnung der Flüchtlingspolitik.
Deutliche Kritik übte Strässer an Ländern, die sich gegen die derzeit
diskutierte Quotenregelung zur Verteilung von Flüchtlingen in der EU
sperren. Das sei unsolidarisch gegenüber den wenigen
Mitgliedsstaaten, in denen das Gros der Flüchtlinge ankomme. Die
sogenannte Dublin-Verordnung hält der Menschenrechtsbeauftragte
endgültig für gescheitert. "Es ist klar, dass Dublin tot ist", so




Strässer. Die Verordnung besagt, dass alle Flüchtlinge in dem EU-Land
Asyl beantragen müssen, das sie zuerst betreten haben.



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Datum: 13.05.2015 - 05:00 Uhr
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