(ots) - Frankfurt am Main, 13.05.2015 - Der 118. Deutsche
Ärztetag in Frankfurt am Main hat den Gesetzgeber aufgefordert,
zentrale Maßnahmen des geplanten GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes zu
überarbeiten, beziehungsweise zu revidieren. "Insbesondere die Pläne
für den Zwangsaufkauf von Vertragsarztsitzen, die Einrichtung von
Terminservicestellen und die geplante Zweitmeinungsregelung greifen
massiv in die Kompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung ein und sind
zu revidieren", heißt es in einer Entschließung des Ärzteparlamentes.
Gravierende Eingriffe in die Selbstverwaltung würden auch durch die
"Quasi-Sektionierung" des Systems der Kassenärztlichen Vereinigungen
vorgenommen. Mit den Gesetzesplänen werde die Politik staatlicher
Eingriffe in die freiheitliche Berufsausübung fortgesetzt. Mit Blick
auf die geplante Krankenhausreform forderte das Ärzteparlament die
Länder auf, endlich ihren Investitionsverpflichtungen für die
Kliniken nachzukommen. "Die Verpflichtung der Länder, mindestens den
Durchschnitt ihrer Förderung der Jahre 2012 bis 2014 fortzuführen,
heißt nichts anderes, als dass die unbestritten unzureichende
Finanzierung beibehalten wird." Notwendig sei zudem eine
Neukonzeption des DRG-Fallpauschalensystems, unter anderem im Sinne
einer stärkeren Berücksichtigung von steigenden Ausgaben zum Beispiel
durch Tarifanpassungen. "Erforderlich ist eine volle Refinanzierung
der Personalkostensteigerungen im Krankenhaus, um eine adäquate
Stellenbesetzung und damit Arbeitsbedingungen zu ermöglichen, die den
Erhalt der Qualität der medizinischen Versorgung gewährleisten
können." Der Ärztetag warnte, Personalmangel führt zu
Qualitätsmängeln auch bei der Hygiene. Bei der Umsetzung der von der
Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten Qualitätsoffensive
im Gesundheitswesen forderten die Abgeordneten des Ärztetages
praxisnahe und patientenorientierte Lösungen. Zwar sei es möglich,
die Rahmenbedingungen für gute Qualität bundeseinheitlich zentral zu
gestalten. Unerlässlich sei jedoch die Expertise der Ärztekammern
systematisch miteinzubeziehen. Bedenklich sei, dass die
Qualitätsindikatoren in erster Linie als Messinstrument für
finanzielle Zu- und Abschläge genutzt werden sollen. "Damit geht es
bei der Qualitätsoffensive nicht vorrangig um die Verbesserung der
Patientenversorgung, sondern um die Einführung eines zusätzlichen
Steuerungsinstrumentes für die Krankenkassen", so der Ärztetag.
Intensiv befasste sich der Ärztetag auch mit der Förderung des
ärztlichen Nachwuchses. Um den Mangel an Arztstunden in Deutschland
nachhaltig zu beheben, müsse bereits im Medizinstudium angesetzt
werden. "Der Ärztetag forderte die Gesundheits- und
Wissenschaftsminister von Bund und Ländern auf, den im
Koalitionsvertrag angekündigten Masterplan Medizinstudium 2020 zügig
umzusetzen. Notwendig seien vor allem ausreichend Mittel für
Forschung und Lehre, angemessenere Auswahlverfahren bei der
Studienplatzvergabe und die Stärkung der Rolle der Allgemeinmedizin
im Studium. In einer weiteren Entschließung forderten die
Abgeordneten des Ärztetages die Politik auf, die Ärzteschaft bei der
Förderung der Patientensicherheit zu unterstützen und "zu einer
Kultur der gemeinsamen Verantwortung beizutragen". Deutschland nehme
bei der Patientensicherheit international eine Spitzenposition ein.
Diese gelte es auszubauen. Vor dem Hintergrund der Debatte über eine
Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht in Folge der
Germanwings-Katastrophe stellte der Ärztetag klar, dass Ärzte nur in
bestimmten Ausnahmefällen Auskunft geben dürfen. Auch gelte die
Schweigepflicht über den Tod des Patienten hinaus. Die Abgeordneten
des Ärztetages lehnten eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht
strikt ab. Auch einzelne Diagnosen oder Diagnosegruppen dürfen von
den bestehenden Regelungen zur ärztlichen Schweigepflicht nicht
ausgenommen werden. "Erkrankte müssen die Möglichkeit haben, sich
ihrem Arzt im vertraulichen Gespräch zu öffnen." Der Ärztetag
forderte zudem eine rechtliche Aufarbeitung der von der
Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach der Flugzeugkatastrophe erwirkten
Durchsuchungsbeschlüsse von Arztpraxen. "Der Respekt vor der
Schweigepflicht gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Gerichte
und Ermittlungsbehörden", so der Ärztetag. Der 118. Deutsche Ärztetag
tagt vom 12. bis 15. Mai 2015 in Frankfurt am Main. Weitere
Informationen finden Sie unter http://www.bundesaerztekammer.de/aerzt
etag/118-deutscher-aerztetag-2015/. Folgen Sie der Bundesärztekammer
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