(ots) - Frankfurt am Main, 13.05.2015 - Der 118. Deutsche
Ärztetag hat gefordert, jede in der ambulanten Palliativversorgung
erbrachte Leistung angemessen und extrabudgetär zu vergüten. Auch
andere gesellschaftlich besonders förderungswürdige Bereiche wie
beispielsweise die Prävention unterlägen gesonderten
Finanzierungsbedingungen, merkte der Ärztetag an.
"Palliativversorgung bezieht sich dabei nicht nur auf die
Symptombehandlung, sondern berührt auch die psychosoziale,
beziehungsweise . spirituelle Unterstützung sowie die
Trauerbegleitung", heißt es in dem Entschließungsantrag. Ein
umfassendes Versorgungsangebot werde deshalb je nach individueller
Situation nur unter ärztlicher Leitung durch ein gut abgestimmtes,
vernetztes Team erbracht werden können. Damit komme der ambulanten
und damit auch der vertragsärztlichen Versorgung besondere Bedeutung
zu. Mit der Erweiterung des palliativmedizinischen Leistungsspektrums
um qualitätsgebundene Leistungen könne "grundsätzlich ein gestuftes,
Versorgungssicherheit und -verlässlichkeit gewährendes Angebot
innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung aufgebaut werden."
Außerdem forderte die Ärzteschaft, dass die im Hospiz- und
Palliativgesetz vorgesehenen Qualitätsanforderungen eine
Weiterentwicklung der Palliativversorgung nicht verhindern dürften.
Diese Anforderungen dürften einer flächendeckenden Versorgung nicht
entgegenstehen. Der 118. Deutsche Ärztetag tagt vom 12. bis 15. Mai
2015 in Frankfurt am Main. Weitere Informationen finden Sie unter htt
p://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/118-deutscher-aerztetag-2015/
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