(ots) - Frankfurt am Main, 15.05.2015 - Der 118. Deutsche
Ärztetag in Frankfurt am Main hat sich für eine Stärkung der
ambulanten Weiterbildung ausgesprochen. "Die Unterschiede zwischen
ambulantem und stationärem Sektor machen es erforderlich, dass die
Finanzierung der ambulanten fachärztlichen Weiterbildung vergleichbar
zum Förderprogramm Allgemeinmedizin vom Gesetzgeber eigenständig im
SGB V geregelt wird", bekräftigte das Ärzteparlament in einer
Entschließung. Die Abgeordneten des Ärztetages sprachen sich für eine
Mischfinanzierung aus einem gesetzlich verankerten extrabudgetären
Förderprogramm der Krankenkassen sowie über die Abrechnung der vom
Weiterzubildenden erbrachten ärztlichen Tätigkeiten über die
Weiterbildungsstätte bzw. den Weiterbildungsbefugten zusammensetzt.
Der Aufbau der Förderung sollte für die Fachgruppen der wohnortnahen
fachärztlichen Versorgung schrittweise erfolgen. Den
Weiterbildungsstätten im ambulanten Bereich müsste eine Möglichkeit
zur Refinanzierung der von ihnen an die Weiterzubildenden gezahlten
Gehälter ermöglicht werden. "Daneben gilt es, mit der Einrichtung von
Geschäftsstellen für die ambulante Weiterbildung bei den
Landesärztekammern und dem Ausbau der Verbundweiterbildung im
fachärztlichen Bereich fördernde und unterstützende Strukturen
aufzubauen", so der Ärztetag. Das Ärzteparlament stellte wie in
früheren Jahren erneut klar, dass verpflichtende ambulante
Weiterbildungsabschnitte nur dann in der
(Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) aufgenommen werden, wenn die
Finanzierung dieser Abschnitte gesichert ist. Auch soll in der
(Muster-)Weiterbildungsordnung keine grundsätzliche Bestimmung
vorgenommen werden, in welchem Versorgungsbereich die Weiterbildung
zu erfolgen hat. "Dort, wo Leistungen ausschließlich in einem der
beiden Sektoren vorgehalten werden, sollten entsprechende
Mindest-Weiterbildungszeiten in angemessenem Rahmen explizit
ausgewiesen werden. Mittel- bis langfristig sollten aus
versorgungstechnischen wie didaktischen Gesichtspunkten
Mindestweiterbildungszeiten von z. B. je sechs bis zwölf Monaten als
Erfahrungszeiten sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich
angestrebt werden", heißt es in der Entschließung des Ärztetages.
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