(ots) -
Vermögenswirksame Leistungen sind aus dem Blick der Öffentlichkeit
geraten. Zu Unrecht, denn wer darauf verzichtet, verschenkt Geld und
das in Zeiten ohnehin niedriger Zinsen. Bis zu 40 Euro im Monat
zahlen viele Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttogehalt, wenn
Arbeitnehmer in ein förderfähiges Produkt investieren. Doch bei fast
allen Anlageformen gelten vermögenswirksame Leistungen als
Gehaltsbestandteil. Sie werden also besteuert und mit
Sozialversicherungsbeiträgen belastet. Das muss nicht sein. Mit einer
Gehaltsumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge geht es auch
anders.
Wie das funktioniert? Die vermögenswirksamen Leistungen müssen in
eine betriebliche Altersversorgung (bAV) investiert werden. Ist der
Arbeitgeber informiert, steht, wie die HUK-COBURG mitteilt, einer
Gehaltsumwandlung nichts mehr im Weg. Jetzt fließen die Leistungen
für die bAV noch vor der Besteuerung direkt aus dem Bruttogehalt in
eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht. Erst nach der
Gehaltsumwandlung werden für das reduzierte Gehalt Steuern oder
Sozialversicherungsbeiträge fällig. Gleichzeitig überweist der
Arbeitgeber bei einer Gehaltsumwandlung die eingesparten Steuern und
Sozialversicherungsbeiträge automatisch in die bAV. Mit dem Resultat,
dass sich die monatlichen Sparraten oft verdoppeln.
In Zahlen ausgedrückt: Auf einen Arbeitgeberanteil von 40 Euro für
die bAV kommt circa die gleiche Summe noch einmal obendrauf. Wie viel
unter dem Strich in Euro und Cent genau herauskommt, hängt nicht
zuletzt von der individuellen Steuerklasse und dem Einkommen ab.
Bei dieser Art der Altersvorsorge geht sogar noch mehr: Es steht
jedem Arbeitnehmer offen, seine individuellen Beiträge aufzustocken:
Bis zu 242 Euro pro Monat bzw. 2.904 Euro pro Jahr können - ebenfalls
steuer- und sozialversicherungsfrei - zusätzlich in die betriebliche
Altersvorsorge fließen.
Welche Form von Beitragszahlung favorisiert wird, hängt von den
persönlichen Lebensumständen ab. Eine monatliche Zahlweise ist ebenso
machbar wie eine Beitragsfinanzierung aus Urlaubs- oder
Weihnachtsgeld. Selbst flexible Einzahlungen sind möglich. Manche
Arbeitgeber stocken die freiwillig gezahlten Beiträge ihrer
Arbeitnehmer noch mit Zuschüssen auf, schließlich sparen auch sie bei
der Gehaltsumwandlung Sozialversicherungsbeiträge.
Erst wenn im Ruhestand die Rente fließt, fallen Steuern und
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Zu dieser Zeit wird
der individuelle Steuersatz wahrscheinlich deutlich unter dem liegen,
den der Kunde während seines Arbeitslebens gezahlt hat. Und stellt
sich nach Ablauf der Versicherung heraus, dass eine einmalige
Kapitalzahlung besser in die Lebensplanung passt als eine lebenslange
Rente, ist auch das kein Problem. Dann wird die vereinbarte
Versicherungssumme inklusive der Überschüsse eben auf einen Schlag
ausbezahlt. Die Auszahlung wird dem jährlichen Einkommen zugerechnet,
für das man Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
zahlen muss.
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