(ots) - Nachdem sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme
vom 8. Mai 2015 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine
Verschärfung der Fracking-Regelungen eingesetzt hatte, wird die
Bundesregierung heute ihre Ansicht dazu in einer Gegenäußerung
darlegen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) appelliert an die
Bundesregierung, die Forderungen der Länder - die Verschärfungen vor
allem im Wasserhaushaltsgesetz beinhalten - aufzugreifen.
VKU-Vizepräsident Michael Beckereit dazu: "Es ist wichtig, dass das
sogenannte Fracking-Verfahren endlich gesetzlich geregelt wird. Der
Schutz der Trinkwasserressourcen muss dabei konsequent verfolgt
werden. Insbesondere muss bei den Befugnissen der geplanten
Expertenkommission, möglichen Erprobungsmaßnahmen und der
Lagerstätten¬wasserversenkung erheblich nachgebessert werden. Die
Bundesregierung sollte daher die Forderungen der Länder ernst
nehmen!"
Anfang Mai 2015 hatten Bundestag und Bundesrat den Entwurf der
Bundesregierung zum Fracking-Gesetzespaket beraten. Der Bundestag
hatte die Vorlage nach kontroverser Debatte erwartungsgemäß an seine
Ausschüsse verwiesen. Die Stellungnahme der Länderkammer hatte dabei
die zentralen Forderungen der kommunalen Wasserwirtschaft
aufgegriffen, die der VKU, Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft,
vorab sowohl an die beiden Regierungsfraktionen als auch an die
Bevollmächtigten der Länder beim Bund adressiert hatte.
Aus Sicht des VKU ist es dringend notwendig, dass sich die
Erlaubnisversagung für eine Gewässerbenutzung auch auf Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete für die öffentliche Trinkwasserversorgung
erstreckt. Die entsprechende Verbotsregelung für Wasserschutzgebiete
sollte zudem unbefristet gelten, da Festsetzungsverfahren deutlich
länger dauern können als die im Entwurf genannten Fristen. Weiterhin
sieht der VKU die von der Bundesregierung vorgesehenen Befugnisse der
geplanten Expertenkommission ausgesprochen kritisch. Beckereit: "Es
ist absolut notwendig, dass die Expertenkommission ihre
Entscheidungen einstimmig fällt. Denn sie kann unmittelbar Einfluss
auf das allein den Ländern vorbehaltende verwaltungsrechtliche
Genehmigungsverfahren nehmen."
Zudem fordert der VKU, dass Erprobungsmaßnahmen strikt von der
kommerziellen Gewinnung getrennt werden müssen. Im Gesetzentwurf der
Bundesregierung wird grundsätzlich auch eine kommerzielle Aufsuchung
und Gewinnung von Erdgas aus Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder
in Kohleflözgestein unabhängig von der Tiefe ermöglicht. Aus
VKU-Sicht müssen zudem die vorgesehenen Regelungen für den Umgang mit
Lagerstättenwasser und Rückfluss verbessert werden. "Ihre Behandlung
muss unbedingt in geeigneten Anlagen nach dem Stand der Technik
vorgenommen werden. Wir hoffen, dass die Bundesregierung bei der
Fracking-Gesetzgebung in den entsprechenden Punkten nachschärft, um
den umfassenden Schutz der Trinkwasserressourcen vor den Risiken
dieser Technologie zu gewährleisten", so Beckereit abschließend. Nach
derzeitigem Zeitplan der Bundesregierung soll das
Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause zum Abschluss kommen.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über
245.000 Beschäftigten wurden 2012 Umsatzerlöse von mehr als 110
Milliarden Euro erwirtschaftet und mehr als 8,6 Milliarden Euro
investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment
einen Marktanteil von 46 Prozent in der Strom-, 59 Prozent in der
Erdgas-, 80 Prozent in der Trinkwasser-, 65 Prozent in der
Wärmeversorgung und 26 Prozent in der Abwasserentsorgung. Sie
entsorgen zudem jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen
entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 65 Prozent die höchste
Recyclingquote unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
erreicht. Aktuell engagieren sich rund 140 kommunale Unternehmen im
Breitbandausbau. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7
Milliarden Euro - damit können dann rund 6,3 Millionen Kunden die
Breitbandinfrastruktur kommunaler Unternehmen nutzen.
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