(ots) - Das Landgericht Hamburg hat die Commerzbank AG am
11. Mai 2015 (Az. 318 O 183/14) zu Schadenersatz in Höhe von
17.712,56 EUR verurteilt. Eine Mitarbeiterin der Bank hatte im
Oktober 2007 einem Hamburger Anleger eine Beteiligung von 12.500 GBP
zuzüglich fünf Prozent Agio an dem geschlossen Immobilienfonds "IVG
EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG" zur Zeichnung empfohlen. Dabei
hatte die Bankangestellte allerdings versäumt, über die
Rückvergütungen aufzuklären, die der Bank für die Vermittlung der
Beteiligung zufließen. Der zuständige Einzelrichter gelangte zu der
Überzeugung, dass der Anleger bei ordnungsgemäßer Aufklärung die
Fondsbeteiligung nicht gezeichnet hätte. Geklagt hatte aus
abgetretenem Recht die Ehefrau des Anlegers. Sie wurde von Hahn
Rechtsanwälte vertreten.
Die wirtschaftliche Entwicklung beim IVG EuroSelect 14 war nicht
im Sinne der Anleger. Denn die finanzierenden Banken haben ihre
vertraglichen Ansprüche aufgrund der Verletzung der Loan-to-Value
Klausel geltend gemacht und die Rückzahlung sämtlicher Darlehen
gefordert. Das Objekt "The Gherkin" wurde unter Zwangsverwaltung
gestellt. Der Verkehrswert der Immobilie sank von ursprünglich 600
Mio. GPB auf jetzt 479 Mio. GBP. Erschwerend kam hinzu, dass der
Schweizer Franken gegenüber dem Britischen Pfund immer mehr an Wert
gewann. Dies führte letztlich dazu, dass seit Februar 2009 die
Loan-to-Value Klausel anhaltend verletzt war. Die Anleger hatten
lediglich Ausschüttungen in Höhe von 8,25 % bezogen auf ihre
Nominaleinlage erhalten. Jetzt soll die Immobilie verkauft werden.
"Die betroffenen 9.000 Anleger können keine Rückflüsse mehr
erwarten, weil der Verkaufserlös nicht ausreichen wird, sämtliche
Verbindlichkeiten abzulösen", sagt der Hamburger Anwalt Peter Hahn
von Hahn Rechtsanwälte. Deswegen empfiehlt der Kapitalmarktexperte,
dass geschädigte Anleger, die den Verlust ihrer Einlage beim IVG
EuroSelect 14 nicht hinnehmen wollen, fachanwaltlicher Vertretung
suchen sollten. Die Chancen auf Schadensersatz stünden gut, sagt
Hahn. Das zeige das aktuelle Urteil gegen die Commerzbank.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und erneut als
"häufig empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
neunzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg,
Kiel und Stuttgart.
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