(ots) - Mittel für Flüchtlinge, Einbruchssicherung,
kommunale Investitionen und sowjetische Kriegsgefangene bewilligt
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner
Sitzung am gestrigen Mittwoch den Nachtragshaushalt 2015 und den
Gesetzentwurf zur Einrichtung eines
Kommunalinvestitionsförderungsfonds und zur Entlastung von Ländern
und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern
abschließend beraten und seine Beschlussempfehlungen an das Plenum
abgegeben. Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg:
"In den parlamentarischen Beratungen haben wir bei beiden
Gesetzentwürfen für Verbesserungen gesorgt: Im Nachtragshaushalt
setzten wir das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels vom 8. Mai diesen
Jahres um. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhält
zur Bewältigung und Beschleunigung der Asylverfahren 750 und das
Auswärtige Amt 29 neue Stellen jeweils mit den entsprechenden
Personal- und Sachmitteln. Zusätzlich erhöhen wir die Mittel des BAMF
für die Durchführung von Integrationskursen um 25 Millionen Euro auf
269 Millionen Euro in diesem Jahr. Der Bundespolizei stellen wir
weitere 5 Millionen Euro für die Rückführung abgelehnter Asylbewerber
zur Verfügung. Damit setzt der Bund ein starkes Maßnahmenpaket zur
Bewältigung der steigenden Asylbewerberzahlen um.
Vor dem Hintergrund des 70. Jahrestages des Kriegsendes und dem
"Erinnerungsschatten" hinsichtlich des Schicksals der sowjetischen
Kriegsgefangenen in Deutschland stellt die Koalition im
Nachtragshaushalt 10 Millionen Euro für eine symbolische finanzielle
Anerkennung für ehemalige sowjetische Kriegsgefangene bereit.
Um die Einbruchskriminalität wirksamer zu bekämpfen, schaffen wir
ein neues Programm zum Schutz vor Einbrüchen mit insgesamt 30
Millionen Euro. Damit sollen Haus- und Wohnungseigentümer sowie
Mieter ihr Zuhause besser vor Einbrüchen schützen können.
Beim Kommunalinvestitionsförderungsfonds erweitern wir den
Förderkatalog deutlich und kommen damit Ländern und Kommunen
entgegen. Aus dem Fonds können nun beispielsweise auch die Bereiche
Barriereabbau im ÖPNV und die Modernisierung überbetrieblicher
Berufsbildungsstätten gefördert werden.
Mit der Einrichtung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds mit
einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro, der finanziellen Entlastung
der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von
Asylbewerbern um 1 Milliarde Euro und der Erhöhung der Entlastung der
Kommunen um 1,5 Milliarden Euro auf dann insgesamt 2,5 Milliarden
Euro im Jahr 2017 setzt die unionsgeführte Koalition ihre
kommunalfreundliche Politik der vergangenen Jahre fort. So wird der
Bund in den Jahren 2010 bis 2018 Länder und Kommunen um insgesamt
rund 125 Milliarden Euro entlasten.
In diesem Zusammenhang fordert die Union die Länder dazu auf, die
zur Verfügung gestellten Mittel unvermindert und zusätzlich an die
Kommunen weiterzugeben und sicherzustellen, dass in den jeweiligen
Förderbereichen keine Landesmittel ersetzt werden. Die Union
appelliert zudem an die Länder, für eine angemessene
Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen, die gemäß unserer
Finanzverfassung in der Verantwortung der Länder liegt."
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