(ots) - Nur noch wenige Tage - dann muss die
Steuererklärung 2014 beim Finanzamt eingereicht werden. Am 1. Juni
2015 ist Abgabeschluss. Kann man die Frist nicht verlängern? Warum
ist die Steuererklärung 2014 wichtig? Abgabefrist verlängern:
- Mit einem individuellen, begründeten Antrag beim Finanzamt. Es
liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, ob dem stattgegeben wird.
- Wer seine Steuersachen einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem
Steuerberater anvertraut, der gewinnt Zeit - bis 31. Dezember
2015.
Frist versäumt und nun? "Wer Steuern nachzahlen muss, der kann
dann mit einem Verspätungszuschlag bestraft werden", sagt Bernd
Werner, Vorstand der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.,
Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck: "Ein Zuschlag von bis zu 10
Prozent der festgesetzten Steuer ist möglich."
"Niemand sollte die Chance auslassen, das für 2014 beste Ergebnis
zu erzielen", sagt Bernd Werner auf http://www.lohnsteuerhilfe.net .
"Viele verschenken das zu viel gezahlte Steuergeld als ihren
persönlichen Beitrag für die "schwarze Null" des Finanzministers. Wir
raten deshalb aus einer Reihe von Gründen, sich entweder an einen
Lohnsteuerhilfeverein oder an einen Steuerberater zu wenden."
- "Es ist eine der Besonderheiten des Steuerjahres 2014, dass
zahlreiche gesetzliche Vorgaben von den Finanzgerichten in Frage
gestellt wurden." Stichpunkte: das neue Reisekostenrecht, die
Krankheitskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen.
- Der Fiskus werbe auf den Seiten www.elster.de mit dem Satz:
"Meine Steuer mache ich heute einfach online." Bernd Werner:
"Einfach ist dort aber allenfalls, dass man seine
Steuererklärung über das Internet an das Finanzamt senden kann."
- Steuersoftware: "Wir erleben immer wieder, dass Steuerpflichtige
damit 100 EUR gespart, aber gleichzeitig mehr wie diese
Ersparnis durch Fehler oder Nichtbeachtung von
Abzugsmöglichkeiten verschenkt haben."
- Die Fehlerquote des Finanzamtes bei den Veranlagungen ist
ebenfalls nicht zu unterschätzen, der Laie erkennt dies mitunter
nicht.
Pressekontakt:
Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
* Lohnsteuerhilfeverein * Sitz Gladbeck
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