(ots) -
Dieses Jahr werden nach Schätzungen des Bundesinstituts für
Berufsbildung (BIBB) bundesweit knapp 824.000 Schüler die Schulbank
hinter sich lassen. Damit beginnt nicht nur beruflich ein neuer
Lebensabschnitt, auch der Versicherungsschutz sollte angepasst
werden. "Kinder sind bis zu ihrem Schulabschluss in der Regel bei
nahezu allen Versicherungen über ihre Eltern mitversichert. Mit dem
Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung kann sich dies jedoch
ändern - ein prüfender Blick auf die bestehenden Policen ist daher
ratsam", so die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG).
Die wichtigsten Versicherungen für Azubis und Studenten
Krankenversicherung: Entscheiden sich Jugendliche für eine
Ausbildung, müssen sie sich in der Regel von Beginn an selbst
gesetzlich versichern. Beginnen Jugendliche ein Studium, sind sie
automatisch beitragsfrei über die gesetzliche Krankenkasse ihrer
Eltern mitversichert. Junge Erwachsene, deren Eltern privat
versichert sind, können zu Studienbeginn entscheiden, ob sie dies
bleiben oder in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln wollen.
Diese Entscheidung ist über die gesamte Studienzeit hinweg bindend.
Die gesetzlichen Kassen sind in diesem Fall zur Aufnahme
verpflichtet, wenn sich der Absolvent in einem Angestelltenverhältnis
befindet.
Private Haftpflichtversicherung: Wer zum Beispiel das Smartphone
eines Kommilitonen versehentlich fallen lässt oder sogar einen Unfall
mit Personenschaden verursacht, handelt sich hohe Kosten ein. Hier
schützt die private Haftpflichtversicherung. Übrigens: "Wer noch
nicht volljährig ist, studiert oder eine Ausbildung macht, ist über
die Haftpflichtversicherung der Eltern automatisch mitversichert",
erklären die Vermögensberater.
Hausratversicherung: Sobald junge Erwachsene einen Hausstand
besitzen, brauchen sie eine eigene Hausratversicherung. Besonders bei
kleinen Wohnungen sind die Kosten für diese Versicherung sehr gering.
Teilweise ist sogar Fahrraddiebstahl mit abgesichert. In
Wohngemeinschaften sollte zumindest der Hauptmieter eine
Hausratversicherung besitzen, weitere Bewohner können über ihn
mitversichert werden. So sind Schäden am Inventar aller Mitbewohner
abgesichert, die durch Feuer, Wasserschaden, Einbruch oder
Vandalismus entstanden sind.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Kann der (spätere) Beruf aufgrund
von Unfall oder Krankheit nicht mehr ausgeübt werden, schützt diese
Versicherung vor Gehaltseinbußen. Hier gilt: Je jünger und gesünder
der Versicherte, desto günstiger sind die monatlichen Beiträge.
Bereits bestehende Leiden wie Rückenprobleme führen entweder zu hohen
Risikozuschlägen oder machen einen Vertragsabschluss sogar unmöglich.
Doch nicht nur beim Versicherungsschutz steht der Schulabschluss
bei vielen Studenten und Azubis für mehr Eigenverantwortung, auch
ihre Finanzen müssen sie nun eigenständig verwalten. Die DVAG hat
auch hierfür einen Tipp:
Girokonto, Kreditkarte und Co: Manche Banken bieten für Azubis und
Studenten kostenlose Girokonten an. Besonders praktisch: Bei einigen
Anbietern ist teilweise auch das Geldabheben mit Kreditkarten im In-
und Ausland kostenlos. Wer beim Sparen zum Beispiel in
Investmentfonds investieren möchte, der sollte außerdem nach einem
kostenlosen Anlagedepot fragen.
Pressekontakt:
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