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Atommuell-Kommission arbeitet ein Jahr - BUND zieht gemischte Zwischenbilanz und fordert schnelle Novelle des Standortauswahl-Gesetzes

ID: 1215134

(ots) - Ein Jahr nach Konstituierung der
Atommüll-Kommission durch Bundestag und Bundesrat (22. Mai 2014) hat
der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) eine gemischte
Bilanz der Kommissionsarbeit gezogen. Für Klaus Brunsmeier, den
BUND-Vertreter in der Kommission, ist es ein Erfolg, dass die
Kommission eine Überprüfung des derzeitig gültigen
Standortauswahl-Gesetzes zu ihrem ersten Schwerpunkt gemacht hat.

"Die Arbeit in der Atommüll-Kommission ist schwierig, aber erste
Fortschritte sind erkennbar. Die Chance ist real, das Verfahren zur
Suche nach dem am wenigsten gefährlichen Endlager für den
hochradioaktiven Atommüll substantiell zu verbessern. Grundlage für
die Endlagersuche ist das Standortauswahl-Gesetz. Dessen schnelle
Novellierung muss jetzt Priorität haben, damit die Arbeitsergebnisse
der Kommission umgesetzt werden", sagte Brunsmeier.

Ein positives Ergebnis sei der Kommissions-Beschluss zur
Optimierung der Struktur der nach dem Standortauswahl-Gesetz für die
Endlagersuche verantwortlichen Behörden. Dieser Beschluss sehe u.a.
die Gründung eines neuen staatlichen Unternehmens als für die
Atommülllagerung zuständigen Träger vor. Zur wichtigen Frage einer
Verlängerung der Veränderungssperre für den Standort Gorleben hat die
Kommission den Bundesrat aufgefordert zu prüfen, auf diese den
niedersächsischen Standort benachteiligende Maßnahme zu verzichten.
Die Kommission arbeite außerdem an Verbesserungen der rechtlichen
Überprüfbarkeit von Entscheidungen bei der Standortauswahl sowie an
einem generellen Exportverbot für Atommüll.

Für den BUND ist nach einem Jahr Kommission-Arbeit klar, dass die
Kommission sich nicht ausschließlich mit dem späteren Lager für den
hochradioaktiven Müll befassen kann. "Die realen Probleme gerade auch
bei der Zwischenlagerung des Atommülls müssen ebenfalls geklärt




werden. Es gibt Sicherheitsprobleme bei den Zwischenlagern, es ist
unklar was nach Ablauf der befristeten Genehmigung der Zwischenlager
geschieht und es gibt beispielsweise für den aus der Asse
rückgeholten Atommüll keine Klärung, ob dieser mit in das Lager für
den hochradioaktiven Abfall eingelagert werden soll oder nicht. Mit
diesen Problemen muss sich die Kommission ebenfalls befassen", so
Brunsmeier.

"Erschwert wird die Kommissionsarbeit durch Bestrebungen von
Atomkraftwerksbetreibern wie beispielsweise Eon, sich mit Klagen oder
Aufspaltungen in Teil-Unternehmen vor den Kosten für die
Atommülllagerung zu drücken. Es ist essentiell, dass die Verursacher
des Atommülls auch die Kosten für die Standortsuche und die Lagerung
der strahlenden Hinterlassenschaften tragen. Die Bundesregierung muss
endlich die von den AKW-Betreibern für diese Zwecke angelegten
Rückstellungen sichern", sagte Brunsmeier.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Kommissionsarbeit sieht
der BUND-Experte bislang kritisch. Dafür gebe es zwar ein fast
fertiges Konzept und die Öffentlichkeitsbeteiligung werde Mitte Juni
mit einem Bürgerdialog in Berlin starten. Die umfassende Einbeziehung
der Zivilgesellschaft in die Endlagersuche sei jedoch ein aufwendiger
Vorgang. "Um die Beteiligung der Öffentlichkeit umfassend
gewährleisten zu können, muss die Atommüll-Kommission ausreichend
Zeit dafür haben. Deshalb plädiere ich für eine Verlängerung ihrer
Tätigkeit bis Ende 2016", sagte Brunsmeier.

Die BUND-Zwischenbilanz "1 Jahr Atommüll-Kommission" finden Sie im
Internet unter: www.bund.net/pdf/zwischenbilanz_atommuellkommission



Pressekontakt:
Thorben Becker, BUND-Atomexperte:
Tel. 030-27586-421 bzw.

Rüdiger Rosenthal, BUND-Pressesprecher:
Tel. 030-27586-425, Fax: -440
E-Mail: presse(at)bund.net
Internet: www.bund.net


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Datum: 21.05.2015 - 11:28 Uhr
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