(ots) - BLM-Präsident Schneider informierte in der
heutigen Sitzung des BLM-Medienrats die Gremienmitglieder über den
aktuellen Stand zu Ultimate Fighting:
Schneider: "Wir haben für die vom Medienrat am 12. Februar
verabschiedete Resolution in den zurückliegenden Wochen viel
Bestätigung und Unterstützung erhalten, u.a. durch die Bayerische
Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie,
Ilse Aigner, den Bayerischen Staatsminister des Innern, für Bau und
Verkehr, Joachim Herrmann, die Vorsitzende der Sportministerkonferenz
und Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport in
Nordrhein-Westfalen, Ute Schäfer, und den Bayerischen Jugendring. Die
zwischenzeitliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 6.
Mai hat sich nicht mit der inhaltlichen Rechtmäßigkeit des damaligen
Ausstrahlungsverbots auseinandergesetzt, sondern lediglich mit der
formalen Zulässigkeit der Klage.
Staatsminister Herrmann macht in seinem Brief an mich deutlich,
dass er die Resolution des Medienrats inhaltlich teilt gerade wegen
der Breitenwirkung solcher Darbietungen im Fernsehen. Er bestätigt
die Einschätzung des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) von 2009
und der Sportministerkonferenz, dass Ultimate Fighting bzw. Mixed
Martial Arts wegen der "Pervertierung der sportimmanenten Werte"
nicht als Sportart eingestuft werden kann. Im Ãœbrigen habe das
Staatsministerium des Innern die nachgeordneten Behörden bereits im
Jahr 2010 zur Thematik "Ultimate Fighting" informiert und gebeten,
die Durchführung von "Ultimate Fighting-Veranstaltungen" nach
Möglichkeit zu untersagen. Auch Staatsministerin Ilse Aigner hat in
einem Schreiben an ihren Kollegen Herrmann ihre Auffassung
unterstrichen, dass Ultimate Fighting-Formate ein erhebliches
gesellschaftliches Konfliktpotenzial bergen, indem sie zentralen
gesellschaftlichen Werten und Einstellungen wie Rücksichtnahme,
Empathie und Gewaltfreiheit zuwiderlaufen.
Uneingeschränkte Unterstützung kam auch von Ministerin Ute
Schäfer, der Vorsitzenden der Sportministerkonferenz. Sie bekräftigt
in ihrem Schreiben erneut den Beschluss der Sportministerkonferenz
vom 19./20. November 2009, dass "Ultimate Fighting"- bzw. "Mixed
Martial Arts"-Formate die gesellschaftlichen Wertvorstellungen von
Fairplay, der Achtung des Gegenübers und der Unverletzlichkeit der
Person missachten.
Und schließlich unterstützt auch der Hauptausschuss des
Bayerischen Jugendrings die Haltung der BLM ausdrücklich, dass die
Ultimate Fighting-Formate wegen der extremen Gewaltdarstellung keine
akzeptablen Programminhalte sind. Bei der Ausstrahlung von Ultimate
Fighting werde aus kommerziellen Gründen billigend in Kauf genommen,
dass Regeln des Fairplay im Sport verhöhnt werden, so der Bayerische
Jugendring.
Die Rechtmäßigkeit des vom Fernsehausschuss der BLM
ausgesprochenen Ausstrahlungsverbots der Ultimate Fighting
Championship-Formate von 2010 war ausdrücklich nicht Gegenstand der
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerWG) am 6. Mai. Es
ging dabei vielmehr um die Frage, ob ein Produzent und Zulieferer von
Fernsehprogrammbeiträgen zur Klage gegen eine medienrechtliche
Verfügung, die gegenüber dem Fernsehanbieter erging, befugt ist. Dies
hat das Gericht bejaht. Die Vorgaben der BLM würden in die
Berufsfreiheit des Produzenten eingreifen und könnten diese
möglicherweise verletzen, so das Bundesverwaltungsgericht. Diese rein
ökonomisch orientierte Entscheidung kann Folgen für das Rundfunkrecht
weit über den konkreten Fall hinaus haben. Was die Zulässigkeit des
Angebots angeht, warten wir weiter auf die Entscheidung des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über den Antrag der BLM auf
Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG München."
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Dr. Wolfgang Flieger
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