(ots) - Die Berichte der Europäischen Kommission zu den
Folgenabschätzungen für verpflichtende Herkunftsangaben bei Milch,
Milch als Zutat und Zutaten, die über 50 Prozent eines Lebensmittels
ausmachen, bekräftigen den Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e. V. (BLL) in seiner Forderung nach dem Erhalt der
Freiwilligkeit bei Herkunftsangaben. So kommt die Kommission zu dem
Ergebnis, dass verpflichtende Herkunftsangaben u. a. aufgrund des
höheren Verwaltungsaufwands bei vielen Produzenten zu Mehrkosten
führen würden, die die Unternehmen auch an die Verbraucher
weiterreichen würden. "Das Interesse für die Herkunft der
Lebensmittel ist nicht von der Hand zuweisen. Aber dieses Interesse
anzuerkennen, heißt nicht, automatisch Verpflichtungen erlassen zu
müssen. Die Bereitschaft, mehr Geld zu zahlen, ist nämlich eher
begrenzt. Wenn es den Unternehmen also freigestellt bleibt, die
Herkunft bestimmter Zutaten anzugeben, kann diese Auslobung im
Wettbewerb als Vorteil genutzt werden. So können auch die Verbraucher
selbst entscheiden, ob sie mehr zahlen wollen oder nicht", erklärt
Peter Loosen, BLL-Geschäftsführer und Leiter des Brüsseler Büros.
Generell gibt es bereits eine Vielzahl von Regelungen zur Herkunft
eines Lebensmittels, z. B. eine verpflichtende Herkunftsangabe bei
unverarbeitetem Fleisch von Rind, Schwein, Geflügel, Schaf oder
Ziege, bei Fisch, Obst und Gemüse, Honig und Bio-Lebensmitteln.
Darüber hinaus informieren geschützte Siegel zu geographischen
Angaben, dass die so gekennzeichneten Produkte aus einer bestimmten
Region stammen. Mit dem Regional-Fenster wurde ein Siegel geschaffen,
das sich auf die Herkunft der Hauptzutat bezieht.
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL)
Der BLL ist der Spitzenverband der deutschen
Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen
der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk,
Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche
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